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Ein Fahrradweg auf der Bergmannstraße im Berliner Stadtteil Kreuzberg.

© dpa/Christoph Soeder

Urteil ist rechtskräftig: Auf der Bergmannstraße gilt weiterhin Tempo 10

Das für Fahrräder geltende Geschwindigkeitstempo von 10 km/h in der Bergmannstraße hat auch vor dem Oberverwaltungsgericht Bestand. Ein Radfahrer hatte sich beschwert.

Stand:

Auf Teilen der Kreuzberger Bergmannstraße gilt weiterhin die Höchstgeschwindigkeit von 10 Kilometern pro Stunde. Damit bestätigt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Betroffen ist der 250 Meter lange Abschnitt zwischen Zossener Straße und Nostitzstraße. Die Bergmannstraße ist ein beliebter Ort im Kreuzberger Kiez und hat durch die vielen Cafés und Restaurants überregionale Bekanntheit. In der Begründung heißt es, dass vor allem die Fußgänger durch die Entscheidung geschützt würden.

Dem Rechtsstreit ist die Beschwerde eines Radfahrers vorausgegangen. Der Mann durchquert die Bergmannstraße nach eignen Angaben regelmäßig auf dem Weg zwischen seiner Arbeit und seinem Wohnort mit dem Rad. Aus seiner Sicht hätte es keine Gefährdungslage gegeben, die das Tempolimit rechtfertige, hieß es in einer Mitteilung vom Verwaltungsgericht. Außerdem halte sich kein Radfahrer an das Tempo 10.

Mit dem Beschluss ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2022 rechtskräftig. Er ist unanfechtbar.

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