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© Foto: dpa/Armin Weigel

Verbeamtung bis 52, mehr erlaubter Zusatzverdienst: Mit diesen Regeln kämpft Berlin gegen den Lehrermangel

Mit einem neuen Gesetz will der Senat möglichst viele Pädagogen an die Stadt binden. Die höhere Altersgrenze soll bis Ende 2026 gelten. Pensionäre dürfen mehr dazu verdienen.

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Mit einem ganzen Bündel an gesetzlichen Neuerungen will die Senatsverwaltung für Bildung den Lehrkräftemangel dämpfen. Staatssekretär Alexander Slotty (SPD) gab am Mittwoch Details zum geplanten und mit dem Senat abgestimmten Entwurf zum „Unterrichtsversorgungsgesetz“ bekannt.

Gleichzeitig begann das vierwöchige Beteiligungsverfahren für Gewerkschaften und Schulleitungsverbände. Im Januar 2023 soll das ganze Gesetzespaket, zu dem auch ein „Lehrkräfteverbeamtungsgesetz“ gehört, verabschiedet werden.

16.000
Lehrerinnen und Lehrer arbeiten zurzeit als Angestellte

Berlin beendet damit endgültig den 2004 eingeschlagenen Weg der Nichtverbeamtung. Erste Schritte sind bereits erfolgt, darunter im Sommer die Verbeamtung vom Junglehrkräften. Jetzt geht es um all die anderen rund 16.000 Lehrkräfte, die als Angestellte arbeiten.

Die Erfahrungen in Sachsen, das vor drei Jahren die Lehrerverbeamtung einführte, deuten darauf, dass die große Mehrheit sich vom Angestelltenstatus lösen wird, um von der besseren Altersversorgung zu profitieren. Beamte sind zudem privat krankenversichert, was auch für ihre Familien Vorteile hat. Da sie keine Beiträge in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung entrichten müssen, fällt ihr Nettoverdienst nach wenigen Dienstjahren höher aus als der der Angestellten.

Zusätzliche Stellen für die Verwaltung

Eine Minderheit – nach ersten Erfahungen könnten es 20 Prozent sein – will sich nicht verbeamten lassen, um das Streikrecht zu behalten und nicht dem Mäßigungsgebot zu unterliegen.

Um den Prozess der Verbeamtung auch rein verwaltungstechnisch zu beschleunigen, rekrutiert die Bildungsverwaltung zusätzliche Mitarbeiter für die Personalstelle. Zudem werden Kassenärzte vorübergehend die Aufgaben der Amtsärzte übernehmen und den vorgeschriebenen Gesundheitscheck für die künftigen Beamten zu beschleunigen. Es werde eine „vierstellige“ Liste von Ärzten geben, die für diese Untersuchungen zugelassen sind. Eine entsprechende Einigung mit der Kassenärztlichen Vereinigung stehe kurz vor dem Abschluss. Der eigene Hausarzt soll aber nicht infrage kommen. Die wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes im Einzelnen:

Die Altersgrenze bei der Verbeamtung wird angehoben

Wie berichtet, wird die Altersgrenze zur Verbeamtung von Lehrkräften bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres angehoben, also bis zum 52. Geburtstag. Dadurch erhalten rund 4000 zusätzliche Pädago:innen die Möglichkeit der Verbeamtung. Neu kam am Mittwoch die Information hinzu, dass ausnahmsweise auch Lehrkräfte von der Verbeamtung profitieren, die schon 52 sind, sofern sie ihr 52. Lebensjahr im laufenden Schuljahr 2022/23 vollendet haben oder vollenden. Bisher war davon ausgegangen worden, dass der Tag des Gesetzesbeschlusses zum Stichtag wird.

Die erhöhte Altersgrenze gilt noch bis Ende 2026 für Berliner sowie bis 2023/24 auch für Lehrkräfte aus dem öffentlichen Schuldienst anderer Bundesländer. Somit habe Berlin „auch überregional einen Baustein zur Fachkräftegewinnung“, betonte Slotty. Anschließend gilt dann wieder die übliche Altersgrenze von 45.

Pensionäre dürfen mehr dazuverdienen

Für pensionierte Lehrkräfte gibt es mit Inkrafttreten des Gesetzes einen größeren finanziellen Anreiz, weiterzuarbeiten. Die Hinzuverdienstgrenze wird für sie temporär aufgehoben: „Somit können gut ausgebildete ältere und erfahrene Lehrkräfte mit einem hohen Stundeneinsatz zu attraktiven finanziellen Bedingungen im Berliner Schuldienst tätig werden“, hob Slotty hervor.

Nachteilsausgleich für Angestellte

Die virulente und viel diskutierte Frage, welchen Ausgleich es für Lehrkräfte geben soll, die nicht verbeamtet werden können oder wollen, sollen die Regierungsfraktionen beantworten. Wie berichtet, wird es von ihrer Seite einen eigenen Änderungsantrag geben. Rot-Grün-Rot hatte bereits angekündigt, dass sie dem sächsischem Vorbild folgen wollen: Dort werden etwa 200 Euro pro Monat zugezahlt, um die finanziellen Nachteile des Angestelltenstatus abzufedern. Betroffen sind davon rund 5000 Lehrkräfte, die zu alt sind für die Verbeamtung oder die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.

Recht klein fällt die Gruppe derer aus, die doppelt verlieren, weil sie zu alt für die Verbeamtung sind und sich zudem noch im Quereinstieg befinden. Diese nach Verwaltungsangaben rund 60 Lehrkräfte kommen nicht mehr in den Genuss der vollen 1600-Euro-Zulage, die seit 2009 an alle neuen Lehrkräfte gezahlt wurde, denn diese Zulage fällt ab 1. Januar wegen der Rückkehr zur Verbeamtung weg.

Allerdings kündigte Slotty an, die Verwaltung werde „wohlwollend prüfen“, inwieweit diese Betroffenen dennoch eine erhöhte Zulage bekommen können: Wie berichtet sieht der Tarifvertrag vor, dass Beschäftigten individuell eine höhere Erfahrungsstufe gewährt werden kann als auf dem Papier vorhanden, wenn das Personal knapp ist.

Wer sich als Angestellter noch in der Probezeit für eine besondere Funktion wie Fachbereichs- oder Schulleitung befindet, kann in dieser höheren Beförderungsposition verbeamtet werden. Auch die Lehrer unterer Klassen (LuK-Lehrer) können unter Umständen noch verbeamtet werden.

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