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Eine Immobilie fürs Baby: Berliner Landgericht entscheidet über Einziehung von Clan-Objekten
Im Kampf gegen Clankriminalität beschlagnahmten Ermittler Dutzende Immobilien. Objekte, die mutmaßlich mit Geld aus Straftaten erworben wurden. Immer wieder müssen Gerichte entscheiden.
Stand:
Als junge Mutter soll Nina O. viel Geld ausgegeben haben. Neun Immobilien im Wert von mehr als 450.000 Euro waren es aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Für den kleinen Sohn habe es ein Objekt für 38.000 Euro in Lichtenrade gegeben.
Da war er wenige Monate alt. Inzwischen ist der Junge zwölf Jahre alt und wie seine 35-jährige Mutter betroffen von einem Einziehungsverfahren. Agierte sie als eine Strohfrau des Remmo-Clans?
Es geht nun vor dem Berliner Landgericht um neun Immobilien beziehungsweise Anteile daran. Objekte, die Nina O. von 2012 bis 2017 erworben haben soll. Die Immobilien liegen in den Berliner Stadtteilen Lichtenrade und Spandau sowie im Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg und im Landkreis Greiz in Thüringen. Das Geld für die Immobilien stammt nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft aus Straftaten – verübt von Mitgliedern der deutsch-arabischen Großfamilie Remmo.
Angehörige der Großfamilie wurden für die Diebstähle aus Schließfächern einer Bank in Mariendorf 2014, der Goldmünze aus dem Bode-Museum in Berlin 2017 und des Sachsen-Geschmeides aus dem Grünen Gewölbe in Dresden 2019 verurteilt.
Kriminell erlangtes Geld in Immobilien „sauber“ angelegt? Im Kampf gegen Clankriminalität wurden 2018 Dutzende Objekte beschlagnahmt. Betroffen war auch die damalige Remmo-Villa in Alt-Buckow.
Woher kam das viele Geld?
Mit dem Strafverfahren wegen Verdachts auf Geldwäsche kam die Staatanwaltschaft nicht weiter. Doch sie beantragte die Einziehung der Immobilien im sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren. Über diesen juristischen Weg können aus Straftaten stammende Vermögenswerte auch ohne Strafverfahren eingezogen werden – vorausgesetzt, sie stammen nachweislich aus einer nicht länger als 30 Jahre zurückliegenden Straftat.
Zu Prozessbeginn saß Nina O. nicht mit im Gerichtssaal. Sie ist keine Angeklagte, sondern eine Betroffene. Es geht auch nicht um Schuld oder Unschuld. Zwei Anwälte traten für die 35-Jährige auf. Ob sich die Frau zu den Vorgängen äußern wird, blieb zunächst offen.
Das Landgericht entschied bereits in mehreren Fällen, einige wurden rechtskräftig – darunter die Einziehung der Clan-Villa. Fast sechs Jahre dauerte das juristische Tauziehen, bis das Gebäude im März 2024 mit einem Großaufgebot der Polizei geräumt wurde.
Vor sechs Monaten ordnete das Landgericht die Einziehung von 58 Immobilien in Berlin und Brandenburg an. Dagegen ist allerdings eine Beschwerde anhängig. Für das Verfahren im Fall der 35-Jährigen sind acht weitere Tage bis zum 5. Februar vorgesehen.
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