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Der Neuköllner Neonazi Sebastian T. (links) bei einem Gerichtstermin im September 2020.

© Frank Jansen

Verdächtiger in Berliner Brandserie: Neuköllner Neonazi Sebastian T. bleibt in Haft

Ein Richter wollte ihm die Untersuchungshaft erlassen, doch der Staatsanwalt legte Beschwerde ein. Darüber ist auch drei Wochen später noch nicht entschieden.

Drei Wochen nach seiner Festnahme bleibt der Berliner Neonazi Sebastian T. weiterhin in Untersuchungshaft. Das Landgericht habe noch nicht über eine Beschwerde gegen seine Haftverschonung entschieden, teilte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Mittwoch im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses mit.

Sebastian T. und Tilo P. werden schon seit langem verdächtigt, hinter einer Serie von Anschlägen auf linke Politiker und Flüchtlingshelfer in Neukölln zu stecken. Seit 2016 wurden mehr als 70 rechte Angriffe verübt, darunter 23 Brandstiftungen. Mehrmals gingen Fahrzeuge in Flammen auf.

Über Jahre blieben die Ermittlungen jedoch ohne Erfolg, die Erkenntnisse reichten nicht für eine Verhaftung aus. Polizei, Justiz und der Senat gerieten angesichts ausbleibender Fahndungserfolge zunehmend in die Kritik. Ende September 2020 legte die Sonderkommission "Fokus" ihren Abschlussbericht vor: Viele Spuren führten zu den Neonazis, aber Beweise gab es nicht.

Die Verhaftung von Sebastian T. und Tilo P. am 23. Dezember kam daher überraschend. Offenbar hatten die Behörden nun doch genug Mosaiksteine zusammengetragen, dass das Amtsgericht Tiergarten auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft einen Haftbefehl erließ. Beiden wird die Beteiligung an mehreren Brandstiftungen vorgeworfen. Bei Sebastian T. kommt noch der Verdacht hinzu, er habe unrechtmäßig Corona-Soforthilfe für Soloselbstständige beantragt.

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Noch am Nachmittag des 23. Dezember verschonte der Haftrichter Tilo P. allerdings vom Vollzug der Untersuchungshaft. Sebastian T. musste hinter Gitter, weil die Generalstaatsanwaltschaft in seinem Fall Beschwerde gegen die Haftverschonung einlegte. Der Haftrichter meinte bei beiden Neonazis, es liege dringender Tatverdacht vor, doch der Fluchtgefahr könnte durch mildere Mittel begegnet werden als U-Haft. (Tsp)

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