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Volksbegehren für mehr Videoüberwachung: Verfassungsgerichtshof rüffelt Berlins Innensenator für sein Verhalten
Vor zwei Jahren lehnte Andreas Geisel ein Volksbegehren für mehr Videoüberwachung ab. Dabei machte er einen Fehler, urteilten Berlins oberste Richter
Stand:
Berlins Verfassungsgerichtshof hat den Umgang von Innensenator Andreas Geisel (SPD) mit dem Volksbegehren für mehr Videoüberwachung zur Verbrechensaufklärung kritisiert. Der Senat hatte das Gesetzes-Volksbegehren 2018 als unzulässig abgelehnt, Geisel legte es daher dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung der Zulässigkeit vor.
Nun entschieden Berlins oberste Richter, dass Geisels Vorlage wegen eines Versäumnisses unzulässig sei. Wegen der hohen Bedeutung der Volksgesetzgebung hätte Innensenator Geisel seine Bedenken gegen das Volksgesetzgebungsvorhaben zunächst mit den Vertretern der Initiative besprechen müssen.
Zu den Initiatoren gehören etwa der Bundestagsabgeordnete und frühere Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) und der frühere Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD). Ob das Volksbegehren zulässig ist, hat der Verfassungsgerichtshof nicht entschieden.
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