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Zwei ehemalige Soldaten der Bundeswehr sollen einen Kameraden vergewaltigt haben. Rund vier Jahre später stehen sie vor Gericht.

© Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Update

Vergewaltigungsprozess vor Berliner Landgericht : Bundeswehr-Soldaten sollen Kameraden misshandelt haben

Zwei Soldaten sollen einen Kameraden vergewaltigt haben. Die Ermittlungen begannen mit einem Extremismusverdacht. Die Verhandlung sollte im Berliner Landgericht starten – doch ein Angeklagter fehlt.

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Die Uniform der Bundeswehr haben sie längst ausgezogen: Zwei ehemalige Soldaten stehen vor dem Berliner Landgericht. Sie sollen vor rund vier Jahren einen Kameraden misshandelt und vergewaltigt haben. Die 35 und 31 Jahre alten Männer, inzwischen Berufskraftfahrer und auf dem Bau tätig, saßen nun neben ihren Verteidigern. Ein mitangeklagter 36-Jähriger fehlte unentschuldigt. Der Staatsanwalt beantragte Haftbefehl.

Die Staatsanwaltschaft legt den Ex-Soldaten des Wachbataillons Übergriffe zwischen Februar und Mai 2021 zur Last. Robby B. und Benjamin K. sollen mit einer gesondert verfolgten Person in der Julius-Leber-Kaserne in Reinickendorf einen jüngeren Soldaten sexuell misshandelt haben.

Der dritte Angeklagte habe das Geschehen beobachtet und nicht eingegriffen, so die Staatsanwaltschaft. Ihm wird unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen. Zudem soll er sich in einem anderen Fall mit fünf weiteren Männern auf den inzwischen 24-Jährigen geworfen haben. Für mehrere Sekunden sei bei ihm Atemnot eingetreten.

Es war nicht der Betroffene, der für ein Verfahren sorgte. „Von sich aus hätte er es nicht angezeigt“, so eine Anwältin. Untersuchungen wegen Extremismusverdachts hätten am Anfang gestanden. Um eine mutmaßlich rechte Soldatengruppe sei es gegangen, die sich angeblich „Wolfsrudel“ genannt habe.

Von fünf bis neun Soldaten war die Rede. Sie hätten einer Kompanie angehört, die für den protokollarischen Ehrendienst bei Staatsbesuchen und anderen staatlichen Anlässen zum Einsatz kommt. Das Wachbataillon der Bundeswehr umfasst rund 1000 Soldaten. Angestoßen worden seien die Ermittlungen durch interne Hinweise.

Der Verdacht einer mutmaßlich „völkischen, teils rechtsextremen Gesinnung“ bestand. Ein Mann soll in sozialen Medien mit einem verdächtigen T-Shirt posiert haben – zur Aufschrift habe eine Zahlenkombination gehört, die in rechten Kreisen seit Jahren als Symbol für den Hitlergruß benutzt wird. Auf der Rückseite sei „Wir sind braun“ zu lesen gewesen. Und es sei um entwürdigende Aufnahmerituale sowie Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung gegangen.

Zu den internen Untersuchungen gehörte auch die Auswertung von Handys und anderen Geräten. Gegen die Durchsuchungen legte einer der betroffenen Soldaten Beschwerde ein. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihm im Juli 2022 recht. Die Maßnahmen seien „unverhältnismäßig, weil nicht erforderlich“ gewesen. Es habe keinen Anfangsverdacht gegeben – „lediglich vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen“.

Der Verdacht auf Extremismus bestätigte sich nicht. Als „Beifang“ der Ermittlungen allerdings blieben Vorwürfe, um die es nun vor dem Landgericht geht. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage gegen vier Männer erhoben. Einer aber sei nicht ausfindig zu machen – das Verfahren gegen diesen Angeklagten wurde vorläufig eingestellt. Er halte sich möglicherweise in Polen auf.

Der 24-jährige Nebenkläger saß zunächst nicht mit im Saal. Er sei schwer traumatisiert, hieß es. Wurde er Opfer zweifelhafter Rituale? Am ersten Tag wurde noch nicht zur Sache verhandelt. Die Anklage wird voraussichtlich am 26. August verlesen. Dann soll auch der 36-Jährige dabei sein. Über einen Haftbefehl wurde noch nicht entschieden.

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