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Einbahnstraßen und Poller blockieren den Durchfahrtsverkehr im Reuterkiez.

© IMAGO/Jürgen Held/IMAGO/Jürgen Held

Verkehrsberuhigung im Neuköllner Reuterkiez : Poller-Gegner scheitern vor Berliner Verwaltungsgericht

Seit Ende 2023 sollen Einbahnstraßen, Poller und Fahrradstraßen den Durchfahrtsverkehr in Nord-Neukölln reduzieren. Anwohnende sind nun mit einem Eilantrag gegen die Maßnahmen gescheitert.

Stand:

Anwohnende aus dem Neuköllner Reuterkiez sind mit ihrem Antrag gegen Poller und Einbahnstraßen vor Gericht gescheitert. Schon am 28. März wies das Berliner Verwaltungsgericht ihren Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zurück. Der entsprechende Beschluss liegt dem Tagesspiegel vor.

Ende 2023 hatte das Neuköllner Bezirksamt verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um den Durchfahrtsverkehr im Kiez zwischen Maybachufer und Sonnenallee zu beschränken. Neben mehreren Fahrrad- und weitreichenden Einbahnstraßenregeln versperren seitdem auch Poller an verschiedenen Kreuzungen die Durchfahrt. Auch die angrenzende Hobrechtbrücke, die den Landwehrkanal nach Kreuzberg überquert, ist seither nur noch in eine Richtung befahrbar.

Schon früh hatte sich insbesondere bei Gewerbetreibenden Protest geregt: Der Inhaber eines Getränkemarktes sprach im Januar 2024 im Gespräch mit dem Tagesspiegel von „vollkommen willkürlichen Maßnahmen“ und Umsatzeinbußen, da sein Markt nun schwieriger mit dem Auto erreichbar sei.

Im Oktober 2024 legten zwei Anwohner und ein weiterer Autofahrer dann Widerspruch gegen die Verkehrsmaßnahmen ein und zogen vor das Verwaltungsgericht. Über den Widerspruch ist bislang noch nicht entschieden worden. Die Anwohnenden begründen ihren Antrag vor allem damit, dass der Durchfahrtsverkehr die Sicherheit im Kiez aus ihrer Sicht nicht gefährde. Außerdem würden die Anwohnenden nicht besonders durch Lärm und Abgase belästigt.

Das Bezirksamt wiederum verwies auf Daten, wonach es im Reuterkiez besonders viel Verkehr, viele Radfahrende und in der Vergangenheit häufig Unfälle gegeben habe.

Dem folgte das Gericht: Die Daten würden zeigen, dass es vor den Maßnahmen überproportional viele Unfälle im Kiez gegeben habe. Daher habe das Bezirksamt die Gefahren durch die Verkehrsberuhigung abwehren dürfen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

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