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Die Bronzestatue in Moabit erinnert an die Opfer sexueller Gewalt im Pazifikkrieg (Archivbild).

© Fabian Sommer/dpa

Verwaltungsgericht lehnt Duldung ab: „Trostfrauen“-Statue in Berlin-Moabit muss entfernt werden

Die Friedensstatue in Moabit erinnert an vom japanischen Militär versklavte Frauen. Jetzt soll sie entfernt werden. Der Gerichtsentscheidung ging ein außenpolitischer Streit voraus.

Stand:

Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Antrag des Korea-Verbands zur weiteren Duldung der Friedensstatue auf dem Unionsplatz in Berlin-Moabit abgelehnt. Die Statue muss entfernt werden, wie das Gericht mitteilte. Der Entscheidung war ein außenpolitischer Streit um den Verbleib der Statue vorausgegangen.

Die Mädchenfigur aus Bronze erinnert an vom japanischen Militär verschleppte und sexuell missbrauchte Frauen. Diese wurden „Trostfrauen“ genannt. Japan fordert seit Längerem den Abbau des Denkmals.

Im Jahr 2020 war eine Genehmigung für ein Jahr erteilt worden und anschließend verlängert worden. Da sich der Verband und der Bezirk Mitte später nicht über den weiteren Verbleib einigen konnten, landete der Fall vor Gericht. Das Bezirksamt hatte sich darauf berufen, dass Kunstwerke im öffentlichen Raum nur zwei Jahre stehen bleiben dürfen, damit auch andere Künstler an die Reihe kommen. In der Vergangenheit wurden solche temporären Werke allerdings oft jahrelang geduldet.

Im April hatte das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren zunächst entschieden, dass die Figur bis zum 28. September 2025 aufgestellt bleiben darf. Der Korea-Verband hatte eine Duldung über diese Frist hinaus beantragt, die das Verwaltungsgericht nun abgelehnt hat.

Höchstaufstelldauer soll plötzlich doch gelten

Denn: der Verband habe „keinen Anspruch auf weitere Duldung der Statue im öffentlichen Straßenland glaubhaft gemacht“. Auch das Gericht berief sich auf die Höchstaufstelldauer von zwei Jahren. Warum diese Frist nun gegenüber der Kunstfreiheit überwiegen sollen, wurde nicht mitgeteilt.

Im April hatte das Verwaltungsgericht nämlich noch mitgeteilt, die Verwaltungspraxis, aus Gründen der Gleichbehandlung Kunst im Stadtraum für maximal zwei Jahre zu genehmigen, bisher nicht einheitlich gehandhabt worden sei. Es sei auch nicht ersichtlich, dass andere Künstler ihre Werke an dem Ort der Skulptur aufstellen wollten.

Offen blieb zunächst, wie schnell der Verband die „Trostfrauen“-Skulptur umsetzen muss. Gegen die Entscheidung kann die Organisation Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Das Bezirksamt Mitte hatte zuletzt mitgeteilt, dass die Statue einen neuen Standort in der Unionsstraße 8 bekommt – rund 100 Meter vom bisherigen Standort entfernt und im Umkreis zum Museum der „Trostfrauen“. Dort könne eine öffentlich zugängliche Fläche der Mietergenossenschaft Unionplatz Tiergarten genutzt werden. Der Bezirk sicherte Hilfe bei der Umsetzung zu. (Tsp/dpa)

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