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Vier Anklagen, zwei Strafbefehle: Viele Verfahren nach Silvester-Krawallen in Berlin eingestellt
Sechs Fälle der Silvester-Krawalle sind abgeschlossen und gehen ans Gericht. Fast dreimal so viele Fälle wurden eingestellt – vor allem aus zwei Gründen.
Stand:
Rund drei Monate nach den Silvester-Krawallen in Berlin hat die Staatsanwaltschaft sechs Fälle abgeschlossen und ans Gericht gegeben. Es seien vier Anklagen erhoben worden, teilte eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage mit.
In zwei Fällen wurden demnach Strafbefehle beantragt, sodass eine Bestrafung ohne Prozess erfolgen würde. Den Beschuldigten im Alter von 16 bis 48 Jahren werden Straftaten wie gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz vorgeworfen. Zuvor hatte der RBB berichtet.
Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, wurden bislang 17 Ermittlungsverfahren eingestellt. Meist weil keine Verdächtigen ermittelt werden konnten. Oder auch weil mutmaßliche Tatbeteiligte noch nicht strafmündig, also noch unter 14 Jahre alt sind.
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Die Fälle werden bei der Staatsanwaltschaft von einer Abteilung bearbeitet, die sich schwerpunktmäßig mit Gewalttaten im Rahmen von sportlichen Großveranstaltungen befasst („Hooliganismus“). Insgesamt lägen dort inzwischen 49 Verfahren vor, sagte die Behördensprecherin.
In der Nacht zum Neujahrstag gab es bundesweit heftige Angriffe auf Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz. Besonders betroffen war die Hauptstadt. Der Berliner Polizei lagen dazu nach eigenen Angaben 128 Strafanzeigen vor. Derzeit liefen bei der Behörde noch Ermittlungen zu 73 Fällen, teilte eine Sprecherin mit. Bislang seien 47 mutmaßliche Angreifer identifiziert, mit einer Ausnahme alle männlich. 20 mutmaßliche Beteiligte seien minderjährig, 16 seien 18 bis 25 Jahre alt.
Insgesamt waren in der Silvesternacht in Berlin etwa 145 Menschen wegen verschiedener Delikte von der Polizei festgenommen worden. Das bezog sich aber auf alle Formen von Kriminalität und das ganze Stadtgebiet und nicht nur auf Angriffe auf die Polizei. Diese Zahl war zum Teil anfangs von der Polizei missverständlich mitgeteilt oder in der Debatte falsch zugeordnet worden. (dpa)
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