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Volksbegehren „Berlin autofrei“: Landesverfassungsgericht entscheidet Anfang April über Zulässigkeit
Der Berliner Senat hat das Volksbegehren der Initiative im Mai 2022 abgelehnt. Nun entscheidet das Landesverfassungsgericht über den Fall.
Stand:
Nachdem der Senat das Volksbegehren „Berlin autofrei“ abgelehnt hat, entscheidet nun der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin über dessen Zulässigkeit. Wie das Gericht am Montag bekanntgab, ist der 2. April als Termin vorgesehen.
Ziel der Initiative ist es, den Autoverkehr innerhalb des Berliner S-Bahnrings zu großen Teilen zu verbieten. Dazu hatten die Aktivisten einen Gesetzentwurf vorgelegt. Demnach sollen pro Person künftig noch zwölf und später sechs Pkw-Fahrten pro Jahr innerhalb der Innenstadt erlaubt sein. Ausgenommen davon wären aber Feuerwehr und Polizei, der öffentliche Nahverkehr sowie mobilitätseingeschränkte Menschen.
Der Senat hatte das Begehren im Mai 2022 für unzulässig erklärt und den Fall dem Landesverfassungsgericht vorgelegt. Die Senatsinnenverwaltung war durch eine juristische Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass der Gesetzentwurf einen unverhältnismäßigen Eingriff in die nach dem Grundgesetz gewährte allgemeine Handlungsfreiheit darstelle. Die Begrenzung auf wenige Fahrten pro Jahr sei zu starr und zu gering.
Die Verkehrwendeaktivisten widersprachen dieser Ansicht. Folgen die Richter am Landesverfassungsgericht der Argumentation des Volksentscheids, kann die zweite Unterschriften-Sammelphase beginnen. Dabei müssten rund 175.000 gültige Unterschriften gesammelt werden, um einen Volksentscheid zu der Frage einleiten zu können.
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