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Vorwurf der illegalen Förderung gegen CDU-Politiker: Diese Regeln gelten für Zuwendungen in Berlin
Der Vorwurf der illegalen Fördermittelvergabe bringt die Berliner CDU in Bedrängnis. Doch welche Regeln gelten eigentlich für die Vergabe von öffentlichen Geldern?
Stand:
Der Vorwurf der illegalen Vergabe von Fördergeldern setzt nicht nur die Berliner CDU unter Druck, sondern richtet den Fokus auf ein sonst kaum beachtetes Feld: die Beantragung und Vergabe öffentlicher Gelder. Und das, obwohl das Land jährlich Milliarden für Zuwendungen ausgibt, um insbesondere künstlerische, soziale oder wissenschaftliche Zwecke zu fördern.
Festgehalten sind die Regeln für zuwendungsrechtliche Verfahren in der Landeshaushaltsordnung, den dazugehörigen Ausführungsvorschriften sowie in den Förderrichtlinien. Es gilt der Grundsatz, dass die Bewilligungsbehörde – im vorliegenden Fall die Kulturverwaltung – nur auf Antrag und nach fachlicher Prüfung eine Zuwendung gewährt. Dieses Antragsverfahren muss diskriminierungsfrei ausgestaltet sein und dem Gleichbehandlungsgrundsatz genügen. Die Bewilligung erfolgt durch einen Verwaltungsakt, seltener auch durch einen öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrag.
Konstitutiv für jede öffentliche Projektförderung ist eine wie auch immer geartete Fördersystematik. Gerade im Bereich der Kultur- und Demokratieförderung ist es üblich, mit Ausschreibungen oder Förderaufrufen, Evaluationsverfahren, unabhängigen Fachjurys oder Beiräten zu arbeiten. Dazu gehören Projektaufrufe, die Definition von Fördervoraussetzungen und -zielen sowie der Antragsberechtigten und Antragsvoraussetzungen, Angaben zur Antragstellung, dem Auswahlverfahren und sonstigen formalen Vorgaben.
Nur in Einzelfällen werden Mittel auf der Basis fachlicher Entscheidungen der zuständigen Fachreferate vergeben, zum Beispiel dann, wenn für einen bestimmten Zweck nur ein bestimmter Zuwendungsempfänger infrage kommt. Dieser hat – wie alle anderen Empfänger öffentlicher Gelder auch – die Zuwendungen alsbald nach der Auszahlung zu verwenden. Es schließt sich ein Überwachungs- und Prüfungsverfahren an. Zusätzlich ist eine Erfolgskontrolle durchzuführen, ob das mit der Förderung beabsichtigte Ziel erreicht wurde.
Ob all das im Fall der „Projekte von besonderer politischer Bedeutung“, deren Mittelvergabe aktuell in der Kritik steht, auch tatsächlich passierte, ist derzeit noch unklar.
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