
© imago/PEMAX
„Wasserwerke werden illegal betrieben“: Gericht verhandelt Klage gegen Berliner Senat
Die Berliner Wasserbetriebe betreiben Raubbau am Grundwasser, kritisieren Naturschützer. Sie verklagen das Land wegen Untätigkeit, damit es Regeln erlässt.
Stand:
Am Berliner Verwaltungsgericht steht ein Verfahren an, das die künftige Trinkwasserversorgung der Hauptstadt schwieriger machen könnte. Dabei geht es eigentlich nur darum, dass Berlin und die landeseigenen Wasserbetriebe sich künftig an längst geltendes Recht halten sollen.
Verhandelt wird über eine Untätigkeitsklage der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) gegen den Senat. Nach Darstellung des Vereins duldet die Verwaltung seit Jahrzehnten, dass mehrere Berliner Wasserwerke ohne förmliche Zulassung Trinkwasser aus dem Berliner Untergrund fördern – auf Kosten von Nachhaltigkeit und Naturschutz. „Wir betreiben inzwischen Raubbau am Grundwasser“, sagt Manfred Krauß, Gewässerexperte beim Umweltverband BUND.
Das meiste Berliner Trinkwasser stammt aus Uferfiltrat der Seen und Flüsse
Die Vorgeschichte reicht bis in die 1990er Jahre, in denen die Bewilligungsverfahren für mehrere Wasserwerke zwar begonnen, aber nie ernsthaft fortgeführt wurden. Deshalb hat die eigentlich zuständige Umweltverwaltung nach Darstellung von Krauß für die meisten Wasserwerke auch keine Vorgaben erlassen, um die Ressourcen zu schonen. Als Hauptproblem sehen die Naturschützer, dass durch die permanente Förderung von sogenanntem Uferfiltrat aus den Waldböden entlang der Gewässer die Grundwasserspiegel immer weiter absinken, sodass Moore trockenfallen.
Das Verschwinden der Moore ist nicht nur klimaschädlich wegen der damit verbundenen Freisetzung von Kohlendioxid, sondern auch ein Verstoß gegen die FFH-Richtlinie der EU. Das Kürzel steht für Flora-Fauna-Habitat, und die Richtlinie verlangte von den Mitgliedsländern, schützenswerte Biotope auszuweisen. Berlin habe mehrere Moore im Grunewald, in Spandau sowie um Friedrichshagen ausgewiesen, für die sich aus der Richtlinie ein „Verschlechterungsverbot“ ergibt. Mit formalen Bewilligungen könnten die Wasserbetriebe beispielsweise die Auflage erhalten, ihre Fördermengen lokal zu reduzieren, wenn Moore austrocknen.

© imago images/Jürgen Ritter
Nach Auskunft von Manfred Schubert, langjähriger Geschäftsführer der klagenden Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz, laufen nur zwei Berliner Wasserwerke mit komplett korrekten Genehmigungen: das relativ kleine in Kaulsdorf und das auf Brandenburger Gebiet gelegene in Stolpe.
Die Untätigkeitsklage habe man schon im März 2021 eingereicht, als erkennbar war, dass die Senatsverwaltung – egal, wer politisch an der Spitze stand – das Thema nie ernsthaft verfolge. Wie vom Gericht verlangt, habe man danach mehrfach mit den Wasserbetrieben beraten. „Aber am Ende war für uns kein Umdenken der Verwaltung und der Wasserbetriebe erkennbar.“
Im Prinzip werden diese ganzen Wasserwerke illegal betrieben.
Manfred Krauß, Gewässerexperte des BUND
Krauß spricht von einer „Machtposition der Wasserbetriebe“ und einem hausinternen Dilemma der Verwaltung: Die Wasserbehörde habe andere Prioritäten als die zu derselben Senatsverwaltung gehörende Naturschutzbehörde. „Es geht uns nicht darum, die Berliner Wasserversorgung infrage zu stellen“, sagt er. Stattdessen solle die Verwaltung durch einen juristischen „Tritt vors Schienbein“ zum Handeln veranlasst werden.
Eine denkbare Konsequenz könnte die Umverteilung der Wasserfördergebiete sein, was aber wegen der insgesamt knappen Ressourcen nur noch eingeschränkt möglich sei. Deshalb laufe es eher auf gravierendere Alternativen hinaus: Sparsamkeit oder der Aufbau einer Fernwasserversorgung wie in anderen Städten.
Ohne Wassersparen wird es auf Dauer kaum gehen
Krauß taxiert das Sparpotential „ohne Einbußen an Lebensqualität“ auf bis zu 30 Prozent, etwa durch die Nutzung von Regen- und Grauwasser. Letzteres bedeutet, dass beispielsweise benutztes Duschwasser noch zur Toilettenspülung verwendet wird. Die Technik wird seit Jahrzehnten auch in Berlin angewandt, aber nur in sehr wenigen Gebäuden – weil es auch keine entsprechende Vorschrift gibt.
Von dem Termin am Donnerstag erwarten die Naturschutzverbände weder eine sofortige Entscheidung noch eine Revolution. Was sie sich versprechen, seien verbindliche Fristen für die Genehmigungen und dadurch „Rechtssicherheit mit restriktiven Auflagen“ für den weiteren Betrieb der Wasserwerke. Die Klage bezieht sich konkret auf die Wasserwerke Beelitzhof am Wannsee und das damit verbundene Werk Tiefwerder nahe der Waldbühne sowie aufs Wasserwerk Friedrichshagen, das eines der beiden größten in Berlin ist.
Die Wasserbetriebe äußerten sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu der Sache.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: