
© Katia Vásquez Pacheco
Wegen Hamas-Parole und Angriffen auf Polizisten: Bekannte Palästina-Aktivistin in Berlin angeklagt
Wegen des Verwendens von Terror-Kennzeichen und Angriffen auf Polizisten erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Yasemin Acar. Sie gilt als führende Aktivistin in der Palästina-Szene.
Stand:
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen eine der führenden und bekanntesten Aktivistinnen der pro-palästinensischen Szene erhoben.
Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte, wird die 38-Jährige wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen in fünf Fällen und weiterer Delikte angeklagt. Nach Tagesspiegel-Informationen handelt es sich bei der Angeklagten um Yasemin Acar.
Zwischen April und Juli 2024 soll sie auf ihrem Instagram-Account und bei Demonstrationen die Parole „From the river to the sea, palestine will be free“ veröffentlicht und – auch durch Megafone – skandiert haben.
Das Bundesinnenministerium hatte die Parole als Kennzeichen der verbotenen Palästinenser-Organisation Hamas eingeordnet.
Im Februar und im Juli 2024 soll sie sich bei Demos mehrfach Personalienfeststellungen durch die Polizei widersetzt und auch körperlich Widerstand geleistet sowie Polizisten angegriffen haben.
Sie soll unter anderem einen Beamten mit einem Regenschirm beworfen und diesen auch getroffen haben. Verletzt wurde der Beamte dabei nicht. Die Staatsanwaltschaft wirft Acar versuchte gefährliche Körperverletzung vor.
Im Juni soll die 38-Jährige bei einer Demonstration Polizeibeamte pauschal als Kriminelle und Verbrecher bezeichnet und behauptet haben, diese würden die Veranstaltungen nur besuchen, um auf Frauen und Kinder einzuschlagen.
Weiter soll Acar verbotenerweise auf Instagram ein Foto eines polizeilichen Anhörungsschreibens veröffentlicht haben. Damit verstieß sie laut Staatsanwaltschaft gegen Paragraf 353d des Strafgesetzbuches: Dieser verbietet es, amtliche Dokumente eines Strafverfahrens in wesentlichen Teilen im Wortlaut öffentlich mitzuteilen, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. (Tsp)
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