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Wegen israelfeindlicher Flyer vor Neuköllner Gymnasium: Studentin zu Freizeitarbeit und Kursbesuch verurteilt
Eine Studentin stand vor Gericht – weil sie Flyer verteilt haben soll, auf denen die Tötungen und Entführungen von Zivilisten durch die Hamas am 7. Oktober 2023 legitimiert wurden. Zudem ging es um den Angriff auf einen Polizisten.
Stand:
Die Studentin trug Palästinensertuch und kam nicht allein zum Prozess am Amtsgericht Tiergarten. Rund ein Jahr nach dem Verteilen israelfeindlicher Flyer vor dem Neuköllner Ernst-Abbe-Gymnasium musste sich die 20-Jährige am Montag wegen Billigung von Straftaten verantworten. Zudem ging es um tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte im Zusammenhang mit einer weiteren propalästinensischen Versammlung.
Die Richterin sah die Vorwürfe im Wesentlichen als erwiesen an. Sie verhängte nach dem Jugendstrafrecht 50 Stunden Freizeitarbeit. Zudem soll die Studentin an einem Kurs zur Aufarbeitung von Übergriffen auf Menschen in Uniform teilnehmen.
Jana N. lächelte beim Prozess in Richtung der rund 20 Unterstützer, die mit im Saal saßen. „Ich stehe hinter den Aussagen des Flyers“, erklärte sie. Zu Gewalt gegen einen Polizisten zehn Tage danach auf der Sonnenallee schwieg die Studentin. Sie soll den Beamten von hinten umklammert haben, als er einen anderen Demonstranten festnehmen wollte.
Auf den Flyern mit dem Titel „Palästina sprengt seine Ketten“ wurden laut Anklage die Tötungen und Entführungen von Zivilisten durch die Terrorgruppe Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel legitimiert.
Zwei Tage vor der Aktion hatte ein Vorfall in dem Gymnasium für Aufsehen gesorgt. Ein 14-Jähriger sei mit einer Palästina-Flagge zur Schule gekommen, ein Lehrer wollte das verbieten. Es kam zwischen beiden und einem weiteren Schüler zu einer Auseinandersetzung – mit Handgreiflichkeiten.
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Jugendstrafe von 80 Stunden Freizeitarbeit – zu leisten im Jüdischen Krankenhaus, „um einen Bezug zur Anklage herzustellen“. Der Verteidiger sagte, Jana N. sei nicht antisemitisch, es sei im Flyer nicht Bezug auf Verbrechen gegen Zivilisten genommen worden. Nur der Vorwurf eines tätlichen Angriffs habe sich bestätigt. Der Anwalt beantragte 20 bis 30 Stunden Freizeitarbeit.
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