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Irina Morozowa, Flüchtling aus der ukrainischen Stadt Nikolaev, hält ihren Reisepass in der PIK-Station (Personalisierungs-infrastruktur-Komponenten) in der Landesunterkunft für Flüchtlinge Bad Segeberg während der Registrierung in der Hand. Das Landesamt für Flüchtlinge und Migration unterstütz seit Anfang Mai die Kreise und kreisfreien Städte bei der Registrierung der Vertriebenen aus der Ukraine. +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Marcus Brandt

Tagesspiegel Plus

Weil abgelaufenes Datum auf Dokumenten steht: Trotz verlängerten Aufenthaltstiteln – Unsicherheit unter Ukrainern in Berlin

Ihre Aufenthaltsgenehmigung wurde verlängert, doch ein neues Dokument zum Nachweis haben sie nicht: Das sorgt bei ukrainischen Geflüchteten für Probleme – beim Job, der Bank und beim Reisen.

Die Aufenthaltsgenehmigung für Ukrainer in Deutschland ist verlängert worden – bis zum 4. März 2025. Das gilt für alle, die eine bereits bis zum 1. Februar 2024 gültige Aufenthaltsgenehmigung hatten. Doch auf den Dokumenten der in Berlin lebenden Geflüchteten steht immer noch das alte Datum. Ein Antrag auf Verlängerung müsse man nicht stellen, eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde sei nicht nötig, schreibt das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) auf seiner Homepage.

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