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Die Deutsche Wohnen ist Berlins größter privater Vermieter

© Paul Zinken/dpa

Update

Bündnis für Volksentscheid: „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ will Berliner Senat verklagen

Aktivisten ziehen gegen den Senat vor Gericht, weil die Prüfung der Initiative stockt. Deutsche Wohnen erzielt trotz Deckel höhere Mieten im ersten Quartal.

Die Initiatoren des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, der Berlins größten privaten Vermieter Deutsche Wohnen sowie alle Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen „vergesellschaften“ will, ziehen gegen den Senat vor Gericht. Eine entsprechende Klage werde am kommenden Montag beim Verwaltungsgericht eingereicht, kündigte die Initiative am Mittwoch an.

Denn seit rund 300 Tagen liegen die nötigen Unterschriften für den Start der zweiten Stufe des Begehrens bei der Senatsverwaltung für Inneres vor, diese hat das Vorhaben jedoch immer noch nicht auf Rechtmäßigkeit geprüft. Diese „Verschleppung“ der zweiten Phase des Volksbegehrens wollen die Aktivisten nicht länger hinnehmen.

Bereits im Februar hatte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Inneres auf Tagesspiegel-Anfrage mitgeteilt: „Wir haben die rechtliche Prüfung mittlerweile abgeschlossen und werden diese jetzt senatsintern abstimmen“. Seither ist nichts mehr geschehen.

Am Mittwoch hieß es nun, „eine abschließende Stellungnahme der Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegt noch nicht vor“. Anfang des Jahres sei in einem Gespräch mit den Spitzen der Parteien und Fraktionen vereinbart worden, „mit einem Gesprächsangebot an die Initiative herantreten zu wollen“.

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Mit ihrer Klage hoffen die Aktivisten auf Regelungen auch für künftige Volksinitiativen: „Wir hoffen, dass das Verwaltungsgericht dem Senat Grundsätze für eine Höchstfrist nicht nur für unsere, sondern auch für alle künftigen Volksbegehren an die Hand gibt“, so Moheb Shafaqyar, Sprecher der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“.

Deutsche Wohnen mit höherem Gewinn als im Vorjahreszeitraum

Die Deutsche Wohnen hat auch im ersten Quartal dieses Jahres mehr Miete eingenommen und einen höheren Gewinn erzielt als im Vorjahreszeitraum. Wie die Firma auf ihrer Website mitteilt, stieg das größtenteils aus Mieteinnahmen erzielte „Ergebnis“ um 13 Prozent auf rund 125 Millionen Euro.

Trotz der Corona-Krise bestätigte Firmenchef Michael Zahn die Prognose für das laufende Jahr: „Das Unternehmen ist und bleibt gut aufgestellt“.

Um einen möglichen zeitweiligen Ausfall von Mieteinnahmen infolge der Corona-Krise abzufedern, hat die Firma einen „Hilfsfonds“ mit einem Volumen von 30 Millionen Euro angekündigt. Das Geld soll aus den Erträgen der Firma entnommen werden.

Dafür wollen Vorstand und Aufsichtsrat ihren Aktionären eine auf 90 Cent „reduzierte Dividende“ vorschlagen. Die Firma muss wie alle Vermieter während der Pandemie auf Kündigungen verzichten. Zahlungsunfähigen Mietern will man „individuelle Hilfsangebote“ unterbreiten.

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Die Einführung des Mietendeckels in Berlin im Februar des Jahres hat den Spielraum für Mieterhöhungen bei den rund 116.000 Berliner Wohnungen des Konzerns. Noch gilt der Mietendeckel allerdings nur für die Wiedervermietung von Wohnungen – bestehende Mietverträge sollen im Herbst gedeckelt werden auf den Stand von Juni 2019. Ab 2021 dürfen sie um die „Teuerung“ aber maximal 1,9 Prozent jährlich steigen.

Im April hatte Henrik Thomsen, bei der Deutsche Wohnen zuständig für Neubauvorhaben, im Tagesspiegel-Interview gesagt: „Wenn der Mietendeckel trotzdem Bestand hat, würde uns das in den nächsten Jahren bis zu 330 Millionen Euro kosten.“

Zahn hält den Mietendeckel für verfassungswidrig und begrüßte deshalb die Klage beim Bundesverfassungsgericht, das Bundestagsabgeordnete von CDU und FDP in der vergangenen Woche eingereicht hatten. Mit der nun angestrebten höchstrichterlichen Entscheidung „steigt die Hoffnung, dass es zeitnah zu einer Wiederherstellung der Rechtssicherheit“ komme, so der Firmen-Chef.

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