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Bundestag vor Gericht: Weisungsgebunden oder selbstständig?

Vor dem Sozialgericht streiten sich die Deusche Rentenversicherung und der Bundestag, ob ein Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder nicht. Neun Jahre war der Mann in der mobilen Öffentlichkeitsarbeit tätig.

DAS PROBLEM

Die Deutsche Rentenversicherung streitet mit dem Bundestag darüber, ob ein Mitarbeiter der mobilen Öffentlichkeitsarbeit sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen ist. Die Parlamentsverwaltung ist der Auffassung, dass der Mitarbeiter als selbstständige Honorarkraft tätig war und deswegen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Die politisch spannendste Frage aber, warum der Bundestag für diese Tätigkeit keine regulären Arbeitsverhältnisse schließt, wurde am Dienstag vor dem Sozialgericht nicht behandelt. „Wir beschäftigen uns nur mit dem konkreten Fall“, sagte die Vorsitzende Richterin. In den vergangenen Jahren hatte sich das Gericht bereits mit dem Bundesrat befassen müssen. Das Sozialgericht konstatierte damals scheinselbstständige Arbeitsverhältnisse. Das Landessozialgericht jedoch hielt die Beschäftigungsverhältnisse jedoch für rechtmäßig.

DER FALL

In dem aktuellen Prozess forderte die Rentenversicherung die Sozialbeiträge für die Beschäftigung eines heute 41-jährigen Mannes. Dagegen klagte der Bundestag. Der Mann war von Dezember 2000 bis zum Jahr 2009 über eine Rahmenvereinbarung für den Bundestag tätig und betreute unter anderem ein Infomobil des Parlaments. Er erzielte Honorare zwischen 14 000 und 40 000 Euro jährlich. Bei der Befragung des Mannes stand am Dienstag die Frage im Vordergrund, wie weit er selbstständig arbeiten konnte oder ob er vor allem weisungsgebunden tätig war. Ein Urteil lag bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht vor. sik

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