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In Kitas und Schulen werden die Kinder weiterhin dreimal pro Woche auf Corona getestet.

© Friso Gentsch/dpa

Maskenpflicht, Tests, 2G: Welche Corona-Regeln gelten in Berlin ab 1. April noch?

Ab diesem Freitag fallen in Berlin die meisten Corona-Regeln weg – mit ein paar Ausnahmen. Die wichtigsten Änderungen zum 1. April im Überblick.

Von Sonja Wurtscheid

Die meisten Corona-Regeln fallen am 1. April in Berlin weg. Das hatte der Senat trotz großer Bedenken der Gesundheitssenatorin beschlossen. Damit folgt er den Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Wo besteht noch Maskenpflicht?

Ab Freitag nur noch in Bus und Bahn, Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Allerdings wollen auch viele Händler und Gastronomen sowie Kultureinrichtungen in Berlin weiter an der Maskenpflicht festhalten.

Fällt die Maskenpflicht auch in Schulen weg?

Ja. Die Senatsbildungsverwaltung empfiehlt aber dringend, freiwillig eine medizinische Maske zu tragen.

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Wo gilt noch eine Testpflicht?

In Krankenhäusern, Gefängnissen oder Asylbewerberheimen, genauso in Pflegeeinrichtungen. Auch in Schulen und Kitas wird weiterhin getestet – und zwar dreimal pro Woche. Andere Auflagen für den Schulunterricht, schulische Veranstaltungen oder Elternabende gibt es nicht.

Gibt es noch kostenlose PCR-Tests?

Ja. Anspruch darauf haben weiter Menschen, die ein positives Testergebnis durch einen Antigen-Schnelltest oder einen Selbsttest erhalten haben oder Covid-19-spezifische Symptome aufweisen. Eine Warnmeldung in der Corona-Warn-App reicht nicht als Begründung für einen PCR-Test.

Gibt es noch die Teststellen des Landes?

Man kann für Tests nicht mehr in eine der elf landeseigenen Teststellen gehen. Diese haben am Donnerstag geschlossen, weil die vertragliche Grundlage – die Testverordnung des Bundes – nun Ende März auslief. Zahlreiche Apotheken bieten die kostenlosen PCR-Tests aber weiter an. Wer noch keinen positiven Schnell- oder Selbsttest hat aber dafür Symptome, kann zum Hausarzt gehen.

Muss man als Infizierter noch in Quarantäne?

Ja. Die bundesweit gültigen Quarantäne-Maßnahmen bei Infektion oder als Kontaktperson eines Infizierten gelten weiter.

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Gibt es noch Zugangsbeschränkungen wie 3G, 2G oder 2G-Plus?

Nein.

Kommen im Herbst und Winter wieder strengere Corona-Regeln?

Möglich. Das jetzige Infektionsschutzgesetz ist bis zum 23. September befristet. Die Bundesregierung schreibt: "Der Gesetzgeber wird dann mit Blick auf die aktuelle Lage neu bewerten, welche Maßnahmen im Herbst und Winter erforderlich sind."

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