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Laut Innenministerium stammte die mit 50 Personen größte Gruppe der Menschen, die im vergangenen Jahr abgeschoben wurden, aus Georgien. An zweiter Stelle folgte Pakistan mit 20 Geflüchteten, gefolgt von Serbien mit 17.

© dpa/Sebastian Willnow

Nach Georgien, Pakistan und Serbien: Wieder mehr Abschiebungen aus Brandenburg

Im vergangenen Jahr sind wieder mehr Menschen aus Brandenburg abgeschoben worden. Dagegen gingen die Rücküberstellungen nach dem Dublin-Verfahren weiter zurück.

Nach einem coronabedingten leichten Rückgang 2020 sind im vergangenen Jahr wieder mehr Menschen aus Brandenburg abgeschoben worden oder haben das Land freiwillig verlassen.

Das geht aus Antworten des Innenministeriums in Potsdam auf Anfragen aus den Landtagsfraktionen der Linken und der AfD hervor. Danach wurden 2021 insgesamt 177 Menschen aus Brandenburg in andere Länder abgeschoben, 17 mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der zum geringeren Teil mit Abfindungen geförderten freiwilligen Ausreisen stieg im Jahresvergleich sogar um 94 auf 489.

Dagegen gingen die Rücküberstellungen nach dem Dublin-Verfahren weiter zurück. 2019 wurden noch 136 Geflüchtete aus Brandenburg in jene EU-Länder zurückgeschickt, in die sie zuerst eingereist waren. 2020 waren es 79 Asylsuchende und im vergangenen Jahr nur noch 40. Das Dublin-Abkommen soll sichern, dass jeder Asylantrag nur in einem EU-Staat geprüft wird.  

Den Angaben nach waren in Brandenburg Ende März dieses Jahres 4549 Menschen als vollziehbar ausreisepflichtig registriert, 87 mehr als Ende 2021. Ende Juni 2021 waren es noch 4096.

Laut Innenministerium stammte die mit 50 Personen größte Gruppe der Menschen, die im vergangenen Jahr abgeschoben wurden, aus Georgien. An zweiter Stelle folgte Pakistan mit 20 Geflüchteten, gefolgt von Serbien mit 17. Bei den Dublin-Rücküberstellungen stammten 27 Menschen aus der Russischen Föderation.

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Von den Ausreisenden, die 2021 eine finanzielle Förderung für den Neuanfang in ihre Rückkehrländern erhielten, stammten 41 aus der Russischen Föderation. 109 Menschen, die Brandenburg ohne Unterstützung verließen, waren ukrainische Staatsbürger.

Die Rückkehrhilfen entstammen verschiedenen Bund-Länder-Programmen und richten sich nach der Staatsangehörigkeit und anderen Faktoren. Möglich sind Förderbeträge von mehreren tausend Euro. (dpa)

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