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Der Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg in Berlin-Charlottenburg.

© Thilo Rückeis

Nach Rechtsstreit mit dem Bezirk: Berliner Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg genehmigt

Erst mit juristischen Mitteln konnte der Veranstalter erreichen, dass sein Markt stattfinden darf. Der Konflikt dreht sich vor allem um die Sicherheitskosten.

Stand:

Der Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg kann vom 21. November bis zum 26. Dezember stattfinden – das Bezirksamt hat die Erlaubnis erteilt. Vorher gab es allerdings einen Rechtsstreit am Berliner Verwaltungsgericht, den der Veranstalter Tommy Erbe gewann.

Schon im Februar dieses Jahres hatte er den Weihnachtsmarkt beantragt. Aber das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf entschied darüber bis Mitte September nicht. Für die „Gewährleistung der Sicherheit“ seien „weitere Abstimmungen mit den Sicherheitsbehörden“ nötig, hieß es.

Dagegen gab das Gericht einem Eilantrag des Veranstalters weitgehend statt und bescheinigte dem langjährigen Weihnachtsmarkt ein „öffentliches Interesse“. Nur Tommy Erbes Wunsch, an den Adventssonntagen ein Eintrittsgeld für Musikveranstaltungen zu verlangen, wurde abgelehnt.

Bezirksstadtrat sieht Senatsverwaltung in der Pflicht

Das Interesse des Bezirksamts, „von der Planung und Finanzierung von Maßnahmen zur Terrorabwehr verschont zu bleiben“, sei „nicht berücksichtigungsfähig“, steht in einer Mitteilung des Gerichts.

Ordnungsstadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) sagte soeben in einem BVV-Ausschuss, für den Schutz vor Anschlägen sei „aus unserer Sicht nicht der Bezirk zuständig“, sondern die Senatsinnenverwaltung. Diese habe ja auch die Sicherheitsmaßnahmen auf dem Breitscheidplatz bezahlt. Charlottenburg-Wilmersdorf sei finanziell „nicht in der Lage, eine Terrorabwehr aus eigenen Mitteln umzusetzen“.

Gegen den Gerichtsbeschluss hat das Bezirksamt eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Schruoffeneger betonte, dies sei „auf Wunsch der Innenverwaltung“ geschehen. Er rechne nicht damit, dass die zweite Instanz anders entscheidet als die erste.

Bereits im vergangenen Sommer hatte Tommy Erbe juristische Erfolge erzielt (wir berichteten). Der Bezirk habe dem Weihnachtsmarkt in früheren Jahren kein Sicherheitskonzept gegen Terroranschläge vorschreiben dürfen, stellte das Verwaltungsgericht in zwei Urteilen klar.

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