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Blick aus dem Mund auf eine Zahnärztin bei der Arbeit.

© Hans Wiedl / dpa

Berlin: Zahnärzte verlieren gegen Senat

Der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung wollte sich eine Zusatzrente sichern. Die Forderung sei unangemessen, entschied das Gericht.

Die Führung der Berliner Kassenzahnärzte ist mit einer Klage gegen den Senat gescheitert. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam wies den Anspruch des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) auf eine Zusatzrente ab. Das Gericht gab das Urteil am Donnerstag bekannt, noch ist es nicht rechtskräftig.

Das dreiköpfige KZV-Gremium hatte sich 2017 über die eigenen Arbeitsverträge bestimmte Summen für eine Zusatzrente sichern wollen. Der Senat als Kontrollinstanz lehnte das ab, da den Zahnärzten schon eine Rente des traditionellen Versorgungswerks zustünde. Die Zusatzrente hätten rückwirkend gelten sollen, insgesamt hätten die Funktionäre nach ihrem Ausscheiden hunderttausende Euro aus KZV-Mitteln erhalten können.

Den Senatsbeschluss hatten die KZV-Chefs angefochten. Am Mittwoch war der Anspruch eines der drei Funktionäre verhandelt worden, nach der Entscheidung werden wohl auch die zwei anderen Fälle bewertet. Das Gericht hatte zwar festgestellt, dass der Bescheid des Senats nicht korrekt gewesen sei. Trotzdem sind die monierten KZV-Vertragsklauseln den Richtern zufolge nicht zustimmungs- und genehmigungsfähig. Vereinfacht: Der Senat hat formell geschlampt, die Forderung der Zahnärzte war trotzdem unangemessen.

Für die laufende Amtszeit des Vorstandes wurden neue Dienstverträge geschaffen

Am Donnerstag war die KZV nicht zu erreichen. Im Vorfeld des Prozesses hatte der Vorstand mitteilen lassen: Man habe für die laufende Amtszeit des Vorstandes neue Dienstverträge ausgehandelt, das bislang übliche Übergangsgeld, also finanzielle Ansprüche für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt, habe man in eine Altersversorgung umgewidmet – und das sei zulässig.

Die KZV ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, ihr müssen alle Zahnärzte angehören, die gesetzlich Versicherte versorgen. Sie verteilt Geld der Krankenkassen an die Praxen und ist verpflichtet, die ambulante Versorgung sicherzustellen. Dafür erhält die KZV per Gesetz weitreichende Befugnisse – der Senat hat die Oberaufsicht.

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