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 Berlin, Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses.

© IMAGO/Christian Spicker

Zurück auf Los: Berliner Abgeordnetenhaus tritt nach der Wahl am 16. März zusammen

Der Termin für den Neustart nach der Wiederholungswahl steht fest. Dann werden auch der Parlamentspräsident, seine Stellvertreter sowie weitere Präsidiumsmitglieder neu bestimmt.

Die neuen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses sollen am 16. März zu ihrer ersten Sitzung im Landesparlament nach der Wiederholungswahl zusammenkommen. Das teilte das Abgeordnetenhaus am Mittwoch mit. So sei ein ausreichender zeitlicher Abstand zur Feststellung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses gewährleistet, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur dpa. Die Landeswahlleitung hat die Bekanntgabe des Endergebnisses für Ende Februar in Aussicht gestellt.

Voraussichtlich werden dem Sprecher zufolge am 16. März auch bereits die Mitglieder des Präsidiums gewählt. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes hatte empfohlen, die Posten des Präsidenten und der Stellvertreter sowie weiterer Präsidiumsmitglieder nach der Wiederholungswahl neu zu bestimmen.

In dringenden Fällen tagen Haupt- und Petitionsausschuss

Die Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten ist für den 12. Februar geplant. Die Plenarsitzungen am 23. Februar und am 9. März fallen aus. In der Zeit vom 13. Februar bis zum 16. März soll es auch keine Ausschusssitzungen geben. In dringenden Fällen tagen in diesem Zeitraum ausschließlich der Hauptausschuss und der Petitionsausschuss.

Mitte November hatte das Landesverfassungsgericht die Abgeordnetenhauswahl vom September 2021 wegen zahlreicher Pannen und „schwerer systemischer Fehler“ für ungültig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, eine Verschiebung der Wiederholungswahl anzuordnen, wie die Karlsruher Richter am Dienstag mitteilten. Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Pannen-Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, wird aber erst im Nachhinein erfolgen.

Auch nach der geplanten Wiederholung der Wahl läuft die Legislaturperiode weiter und beginnt nicht neu. Für die parlamentarische Praxis ergeben sich dadurch zahlreiche Fragen. (dpa)

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