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Zusätzliches Angebot für Berliner Mieter: Senat will Prüfstelle zur Einhaltung der Mietpreisbremse errichten

Der Senat plant eine neue Prüfstelle bei Verdachtsfällen von unrechtmäßig erhöhter Miete. Sie soll noch in diesem Jahr starten. Ein Gesetzentwurf der Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen ist in Arbeit.

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Der Berliner Senat will eine Prüfstelle einrichten, die mögliche Vergehen gegen die Mietpreisbremse untersucht. Übernehmen soll die Aufgabe die Wohnraumversorgung Berlin, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die 2016 gegründet wurde und ursprünglich unter anderem die Vermietungspraxis der landeseigenen Wohnungsgesellschaften (LWU) überprüfen sollte.

Der Senat will die Wohnraumversorgung nun neu aufstellen. Sie soll sich nicht mehr um die Kontrolle der LWU, sondern vorrangig um die Unterstützung der Mieterbeiräte bei den Landeseigenen sowie die Beratung von Mieterinnen und Mietern kümmern. Die Anstalt wird zudem einen neuen Namen bekommen und künftig „Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung – Anstalt öffentlichen Rechts“ heißen.

„Mit der Neuaufstellung stärken wir weiter die Instrumente zum Schutz der Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt“, sagte Stadtenticklungssenator Christian Gaebler (SPD) am Dienstag. „Ein sicheres und bezahlbares Zuhause für die Menschen steht im Mittelpunkt der Arbeit. Nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses wird die Mietpreisprüfstelle zügig ihre Arbeit aufnehmen.“

Kritik der Grünen: Kontrolle der Landeseigenen werde „eingestampft“

Die Mietpreisbremse regelt, dass die Miete bei Bestandsverträgen maximal auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden darf. Bei Neuvermietungen darf die Miete maximal zehn Prozent über dieser liegen. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus dem Berliner Mietspiegel und ist von mehreren Faktoren abhängig, wie zum Beispiel der Lage, des Baujahrs des Hauses und der Ausstattung der Wohnung. Mehrere Vereine und auch gewerbliche Anbieter bieten bereits Beratungen zur Mietpreisbremse an.

Die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katrin Schmidberger, kritisierte, dass die Kontrolle der LWU durch die geplante Neuaufstellung der Wohnraumversorgung „eingestampft“ werde. „Transparente und faire Mietenpolitik durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen wäre eigentlich die Aufgabe des Staates, stattdessen beraubt er sich selbst einer unabhängigen Kontrolle“, sagte Schmidberger.

Rechnungshof empfiehlt Wohnraumversorgung komplett abzuschaffen

Die Einrichtung der Wohnraumversorgung war eine Folge des geplanten Mietenvolksentscheids 2015. Die Initiatoren zogen den Volksentscheid zurück, nachdem der Senat große Teile des Gesetzes übernommen hatte. Allerdings hat die Wohnraumversorgung ihren vorrangigen Auftrag nie erfüllt, nämlich Leitlinien für die LWU – etwa für die Vermietungspraxis oder den Umgang mit Modernisierungen – zu entwickeln und zu kontrollieren.

Die Wohnraumversorgung „hat auch sieben Jahre nach ihrer Errichtung in zentralen Bereichen ihres gesetzlichen Auftrags noch keine Erfolge vorzuweisen“, heißt es im aktuellen Jahresbericht des Berliner Rechnungshofes. Sie habe „zwar zahlreiche Projekte initiiert“, diese „aber nicht zum Abschluss gebracht“. Der Rechnungshof empfahl, die Wohnraumversorgung abzuschaffen und die Kontrolle der LWU „unmittelbar durch die für Wohnen zuständige Senatsverwaltung wahrnehmen zu lassen“.

Der Senat reagiert nun insofern auf diese Kritik, als dass er die Aufgaben der Wohnraumversorgung enger fasst und ganz auf die Mieterberatung ausrichtet. In diesem Zusammenhang sollen auch „Strukturen und Gremien verschlankt“ werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Senats.

Doch keine Prüfstelle für Verdachtsfälle auf Mietwucher

Bei einer anderen angekündigten Prüfstelle musste sich der Senat am Montag korrigieren. Bausenator Gaebler hatte in einem Interview mit der „Berliner Morgenpost“ eine „Prüfstelle, die Fällen von Mietwucher nachgeht“ angekündigt. Mietwucher beginnt laut Wirtschaftsstrafrecht ab einer Miete, die 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden, ist aber nur sehr schwer nachzuweisen, da unter anderem das Ausnutzen einer individuellen Notsituation des Mieters bewiesen werden muss.

Eine Prüfstelle, die solchen Verdachtsfällen nachgeht, wird es jedoch trotz der Ankündigung des Senators auf Landesebene nicht geben. Gaebler habe den Begriff Mietwucher „umgangssprachlich“ verwendet, teilte seine Pressestelle am Dienstag mit. Der Senator habe damit die Prüfstelle zur Einhaltung der Mietpreisbremse gemeint.

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