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Demokratiefördergesetz: Ohne Extremismusklausel
Die Bundesregierung beschließt, was die Union in der großen Koalition blockierte: die dauerhafte Förderung gesellschaftlicher Initiativen für Demokratie.
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Die Antwort der Bundesministerinnen für Familie und Inneres war kurz und bündig. „Nein“, sagte erst Lisa Paus (Bündnis 90/Grüne) und dann Nancy Faeser (SPD), auf die Frage, ob der am Mittwoch gerade vom Kabinett verabschiedete Entwurf für ein Demokratiefördergesetz eine Extremismusklausel enthalte. Was bedeutet: Wer Finanzhilfen für zivilgesellschaftliche Initiativen zur Stärkung der Demokratie beantragt, muss sich nicht von extremen Formen politischer Überzeugung distanzieren.
„Dazu muss man keine Bekenntnisse abgeben“, meinte Familienministerin Paus, schließlich würden die geförderten Initiativen „eng begleitet und evaluiert“. Der nun vollzogene Verzicht auf die Extremismusklausel war der entscheidende Punkt gewesen, warum die Unionsfraktion in der großen Koalition das Vorhaben blockiert hatte – gegen den Willen von CSU-Innenminister Horst Seehofer, der es mit dem Koalitionspartner SPD fertig ausgehandelt hatte. Die Union warnte davor, dass linksradikale Initiativen davon profitieren würden.
Wir können nun Maßnahmen längerfristiger und bedarfsorientierter fördern.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen)
Der Staat müsse wehrhaft sein, könne aber nicht alleine Demokratie und Zusammenhalt stärken, sondern brauche dafür die Zivilgesellschaft, argumentierten nun Paus und Faeser. Mit dem neuen Gesetz werde zum ersten Mal ein gesetzlicher Auftrag für den Bund geschaffen, zivilgesellschaftliches Engagement zu sichern und zu stärken, meinte sie. Zudem könne nun die Bundesregierung „Maßnahmen längerfristiger und bedarfsorientierter fördern“, so Paus.
Die Union lehnt das Gesetz weiter ab. Der Entwurf sei „ein Gesetz ohne Inhalt“, erklärte ihr innenpolitischer Sprecher, Alexander Throm (CDU). Wegen des Verzichts auf die Extremismusklausel bestehe die Gefahr, dass „Steuergeld in die Hände von Extremisten“ falle. Am Widerstand der Union scheitern wird das Gesetz aber voraussichtlich nicht. Nach Angaben der Familienministerin ist es im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
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