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Depardieu sagt, er habe nie eine Frau missbraucht. (Bild vom Prozessauftakt)

© Thibault Camus/AP/dpa

Frauen unangemessen berührt?: Prozess gegen Depardieu geht in die entscheidende Phase

Zwei Frauen werfen Depardieu vor, sie am Set begrapscht zu haben. Der Schauspieler gibt vor Gericht zu, eine von ihnen berührt zu haben. Sieht er darin etwas Sexuelles?

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Im Prozess um Vorwürfe sexueller Belästigung hat der französische Schauspieler Gérard Depardieu zugegeben, eine der Klägerinnen berührt zu haben. Er habe die Frau an der Hüfte angefasst, sagte der 76 Jahre alte Filmstar vor Gericht. Auf Nachfrage des Gerichts, ob die Berührung am Rande des Drehs eine sexuelle Absicht gehabt habe, antwortete Depardieu: „Ich glaube nicht.“

Der Schauspieler gab anschließend an: „Ich war wütend und es war heiß.“ Er habe die Frau angefasst, um nicht von der Kiste zu rutschen, auf der er gesessen habe. Er sei sauer gewesen, weil die Frau ein Gemälde, über das sie sich unterhalten hatten, ein schlechtes Bild genannt habe. Depardieu fügte hinzu, er wisse wirklich nicht, warum er eine Frau befummelt haben sollte. Von den Anschuldigungen habe er erst später im Polizeigewahrsam gehört.

Der Prozess dreht sich um Vorwürfe sexueller Belästigung bei den Dreharbeiten zum Film „Les volets verts“ (Die grünen Fensterläden) von Regisseur Jean Becker im Jahr 2021. Eine Dekorateurin und eine Regieassistentin werfen Depardieu vor, sie an Brüsten und Po unangemessen berührt zu haben. Der Darsteller weist dies zurück.

Der Beginn des Prozesses am Montag war vom resoluten Auftreten von Depardieus bekanntem Anwalt Jérémie Assous geprägt. Schon vor der Verhandlung sagte er: „Alle Anschuldigungen sind gelogen.“ Weil die Ermittlungen seiner Meinung nach nicht gründlich genug geführt worden waren, beantragte er in einem länglichen und angriffslustigen Vortrag wegen Formfehlern eine Annullierung des Prozesses. 

Als das Gericht dem zunächst nicht stattgab, legte Assous kurzfristig rund 300 Seiten Aktenmaterial vor, das gesichtet werden solle. Die Nebenklage warf ihm empört Verzögerungstaktik vor.

Gesundheitliche Einschränkungen und eine berühmte Zeugin

Eigentlich hatte das Verfahren gegen den einst gefeierten Filmhelden Depardieu bereits im Oktober stattfinden sollen. Kurzfristig wurde es dann aber verschoben. Depardieus Gesundheitszustand lasse es nicht zu, dass er am Prozess teilnehme, hatte sein Anwalt damals vorgebracht. Laut medizinischem Gutachten soll der Darsteller nun nur sechs Stunden am Tag in der Anhörung sitzen. Zwischendrin soll es für ihn eine 15-minütige Pause geben.

Das Gericht deutete an, sich an diese Empfehlungen halten zu wollen. Ob nach den länglichen Verfahrensfragen am Montag aber sechs Stunden reichen, um den weiteren Prozess zu führen, ist fraglich. Wann weiter verhandelt werden könnte, sollte eine Verlängerung nötig sein, war zunächst nicht eindeutig.

Assous will am zweiten Prozesstag etliche Zeugen hören lassen. Unter ihnen sind nicht nur eine Lichttechnikerin und Depardieus früherer Leibwächter, sondern auch die französische Schauspielikone Ardant (76), die als treue Unterstützerin Depardieus gilt.

Auch andere Frauen erheben Vorwürfe gegen Depardieu

Seit Jahren melden sich immer mehr Frauen zu Wort, die Depardieu sexuelle Übergriffe vorwerfen. 2018 hatte ihn die Schauspielerin Charlotte Arnould wegen Vergewaltigung verklagt. Möglicherweise muss er auch in diesem Fall vor Gericht.

Depardieu selbst bestreitet sämtliche Vorwürfe. In einem in der Zeitung „Le Figaro“ Anfang Oktober 2023 veröffentlichten Brief bezeichnet er sich als Opfer einer „medialen Lynchjustiz“. Er sei sein ganzes Leben lang provokativ, anmaßend und manchmal unhöflich gewesen. Ein Vergewaltiger sei er jedoch nicht. Niemals habe er eine Frau missbraucht.

Der preisgekrönte Schauspieler hat in mehr als 200 Filmen gespielt, viele sind zu Klassikern des Kinos geworden, wie „Cyrano von Bergerac“, „Asterix und Obelix“ und „Die letzte Metro“. (dpa)

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