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Der Bundeselternrat spricht sich für einheitliche Kleidung an Schulen aus.

© mauritius images/Maskot

Zu „lottrig, zerrissen, freizügig“: Elternrat spricht sich für Kleiderordnung an Schulen aus

Der Bundeselternrat fordert eine einheitliche Kleiderordnung an Schulen. Dann hätten Verstöße Konsequenzen. Aus anderen Verbänden kommt jedoch Gegenwind.

Der Bundeselternrat hat sich für Bekleidungsregeln an Schulen ausgesprochen. „Wir empfehlen Schulen, einen Konsens über eine Kleiderordnung zu schließen“, sagte die Vorsitzende der Organisation, Christiane Gotte, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Ein derartiger Konsens sollte dann auch in die Hausordnung aufgenommen werden. Dann hätte ein Verstoß auch Konsequenzen. „Dann kann man Schülerinnen oder Schüler nach Hause schicken und verlangen, dass sie sich ordentlich anziehen.“

Meist gehe es dabei um „unangemessene, lottrige, zerrissene oder freizügige Kleidung“. Vor allem Mütter sähen in Kleidungsregeln einen Vorteil, um morgendlichen Diskussionen mit ihren Kindern zu entgehen. Gotte räumte zugleich ein, eine generelle Kleiderordnung an Schulen sei im föderalen System kaum durchsetzbar.

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Hintergrund ist eine Debatte in Frankreich über die Einführung von Schuluniformen. Präsident Emmanuel Macron hatte sich für Einheitskleidung ausgesprochen.

Der Deutsche Lehrerverband lehnt feste Regeln ab. „Wir sind in Deutschland aufgrund unserer Geschichte anders auf Freiheit ausgerichtet, auf Selbstbestimmung und Mündigkeit. Eine Formulierung zu finden, die festlegt, wie lang ein T-Shirt sein darf, ist kaum möglich“, sagte Verbandspräsident Stefan Düll den Funke-Zeitungen.

Dass die Kleidung legerer, nicht mehr so formal sei, „ist ein gesamtgesellschaftlicher Trend“. Klar sei aber auch: „Schule ist kein Strand und kein Club.“

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hält Schuluniformen und Einheitskleidung für einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von Eltern und Kindern, wie Verbandsvize Tomi Neckov sagte. Obendrein verhindere Einheitskleidung nicht soziale Ungerechtigkeit. Darüber hinaus dürfen finanzschwächere Haushalte nicht zusätzlich mit der Anschaffung belastet werden. (dpa)

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