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Unerkannt im Internet surfen – durch das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist es damit voraussichtlich bald vorbei. Spätestens ab 2009 müssen die Internetprovider ein halbes Jahr speichern, wer wann mit welcher IP-Adresse im Netz unterwegs war – und diese Daten nach richterlicher Genehmigung den Behörden übergeben.

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