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Tauss
© dpa

Kinderpornografie: Tauss klagt in Karlsruhe gegen Netzsperren

Bundestagsabgeordneter Tauss - früher SPD-Mitglied, jetzt in der Piratenpartei - hat eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das Netzsperren-Gesetz eingereicht.

Der Bundestag hatte vor zwei Wochen per Gesetz deutsche Netzanbieter dazu verpflichtet, den Zugang zu kinderpornografischen Angeboten zu erschweren. Künftig sollen Stoppschilder erscheinen, wenn Seiten mit entsprechenden Inhalten aufgerufen werden. Jörg Tauss hatte gegen das Internetsperren-Gesetz gestimmt und war kurz nach der Entscheidung aus Protest gegen die Zustimmung der meisten SPD-Abgeordneten aus der Partei ausgetreten.

Jetzt beschäftigt er das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Er beanstandet einen Formfehler, weil das Regelwerk im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erheblich verändert worden sei, ohne dass der Bundestag eine neue erste Lesung anberaumt habe.

Allerdings wird gerade gegen Tauss selbst ermittelt – wegen Besitzes kinderpornografischen Materials. Tauss bestreitet die Vorwürfe und will das sichergestellte Material ausschließlich in seiner Funktion als Abgeordneter zu Recherchezwecken benutzt haben. Im März hob der Bundestag seine Immunität auf, als die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ihre Ermittlungen aufnahm.

Nachdem der Politiker die SPD verlassen hatte, war Tauss der Piratenpartei beigetreten, einem Zusammenschluss von
Internet-Aktivisten. Für sie will er bis zum Ende der Legislaturperiode im Bundestag bleiben. (dpa, sp)

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