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Dieter Stolte war kurz angebunden: Mit einem knappen "Ja!" beantwortete der scheidende ZDF-Intendant die Frage, ob das Image des Senders durch die missglückte Wahl eines Nachfolgers Schaden genommen hätte.

Ratgebersendungen im Fernsehen stehen nicht mehr in Gefahr, als unzulässige Rechtsberatung der Zuschauer verboten zu werden. Dafür sorgte am Freitag ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.

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