zum Hauptinhalt
Der BND im Fokus

© dpa

Beschluss zu Hintergrundgesprächen mit Medienvertretern: Karlsruhe bestätigt Tagesspiegel-Urteil gegen Bundesnachrichtendienst

Ein Journalist wollte Veröffentlichung von Themen und Teilnehmern aus Hintergrundrunden verhindern. Die Pressefreiheit gilt aber auch für BND-Pressegespräche.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss seine vertraulich geführten Hintergrundgespräche mit ausgewählten Medienvertretern auch gegen deren Willen transparent machen. Ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nach einer Klage des Tagesspiegels hat, wie jetzt bekannt wurde, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bereits vor einem Jahr bestätigt (Az.: 1 BvR 2575/19).

Eine Kammer des Zweiten Senats hat damit die Beschwerde eines Journalisten zurückgewiesen, der an den Informationsveranstaltungen des Geheimdienstes regelmäßig teilgenommen hat.

Mit der Beschwerde sowie einem Antrag auf eine einstweilige Anordnung wollte der Journalist eine Veröffentlichung von Themen und Teilnehmern der Runden verhindern. Sein Redaktions- und Recherchegeheimnis würde durch die Bekanntgabe unumkehrbar beeinträchtigt, hieß es. Der BND unterliege als sein vertraulicher Auskunftgeber dem Informantenschutz.

Ein Informationsanspruch anderer Journalisten, die der BND nicht ins Vertrauen zieht, greife in den Kernbereich der Pressefreiheit ein und bringe seine Quelle zum Versiegen. Wer der Journalist war und welches Medium er vertritt, wollte das Verfassungsgericht aus Datenschutzgründen nicht mitteilen.

Die Verfassungsrichter bekräftigten mit ihrem Beschluss jedoch die Ansicht im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 6 A 7.18), wonach der Presse-Auskunftsanspruch die Aufklärung verdeckter Informationszuflüsse von Behörden und Regierung zu bestimmten Medien ermöglicht. Solche Praktiken sind in Ministerien ebenso verbreitet wie bei Verfassungsschutz und BND.

Nach einem neuen Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts soll auch das Bundeskanzleramt darlegen, mit wem es auf diese Weise kooperiert (Az.: VG 27 K 34.17.) Auch hier hatte der Tagesspiegel auf Transparenz geklagt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false