zum Hauptinhalt

Medien: Dickbrettbohrer

Kurt Beck kalkuliert höhere Rundfunkgebühren

Bis zum 31. Dezember 2008 zahlen die Bundesbürger monatlich 17,03 Euro für den Empfang von ARD und ZDF. So lange läuft die Gebührenperiode. Und dann, ab dem 1. Januar 2009? Kurt Beck ist sich nicht sicher: „Dann sollte die neue Gebühr festgesetzt sein.“ Als Gast der SPD-Medienkommission skizzierte Kurt Beck, SPD-Parteivorsitzender und Ministerpräsident von Rheinland und im „Drittberuf“ Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, den verschlungenen Weg zur neuen Rundfunkgebühr. Drei Vorgänge gehen dabei in eins: ARD und ZDF haben gegen das letzte Gesetzgebungsverfahren, das zur aktuellen Gebührenhöhe geführt hatte, vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Urteil wird für dieses Frühjahr erwartet. Danach, so Beck, kann es „um die Frage gehen, wie weit der Staat den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konkretisieren muss und wie weit die Finanzierung aus Rundfunkgebühren auf bestimmte Kernaufgaben eingeschränkt werden kann.“

Ein zweiter Punkt betrifft den Modus, wie Gebühren erhoben werden. Bislang ist die Gebührenpflicht an das Bereithalten eines Empfangsgerätes gekoppelt. Die Alternativen, die laut Beck von der Rundfunkkommission geprüft werden, haben „alle ihre Vor- und Nachteile. Eine einfache Lösung gibt es nicht.“ Vor allem hätten alle bisher diskutierten, neuen Modelle „eine Besonderheit: Jeder muss zahlen, unabhängig davon, ob er ein Gerät hat oder überhaupt am Empfang von Rundfunk irgendwie teilnimmt.“ Ein Pflock ist eingeschlagen: Für Beck ist es ausgemachte Sache, dass an den derzeit 7,1 Milliarden Euro Einnahmen für ARD und ZDF nicht gerüttelt werden darf. Der SPD-Chef erwähnte in diesem Zusammenhang mit kritischem Unterton die unionsgeführten Bundesländer: „Wir kennen unsere Pappenheimer.“ Kurt Beck jedenfalls erwartet beim Gebührenmodell keine Revolution, eher laufe es auf eine „Runderneuerung des alten Rundfunkgebührenrechts“ hinaus. Im Oktober dieses Jahres wird die KEF ihre Empfehlung zur Gebührenanpassung mit Stichtag 1. Januar 2009 vorlegen. Dann müssen die Ministerpräsidenten diesen Vorschlag, das Urteil aus Karlsruhe und das neue Gebührenmodell verbinden. Was aus dieser Gemengelage für den Gebührenzahler an Kosten und Nutzen erwächst, dazu schwieg Beck.

„2007: Das Jahr der medienpolitischen Reformen – Perspektiven der Medienordnung“ war Becks Rede überschrieben. Mehrfach nahm er für den Schwierigkeitsgrad der anstehenden Aufgaben den Begriff „dicke Brocken“ in den Mund. Zu diesen gehört auch die Reform der Landesmedienanstalten. 15 davon gibt es in Deutschland. Beck schlägt eine zentrale Stelle vor, die einheitlich über bundesweite Frequenzzuweisung, die bundesweite Zulasssung und deren Aufsicht entscheidet. Der private Rundfunk, soweit er bundesweite Programme veranstaltet, bekäme damit eine Zulassungs- und Kontrollbehörde. Das wäre eine deutliche Abkehr vom derzeitigen, föderal bestimmten Prinzip der Entscheidungsfindung über 15 Anstalten. Diese neue Zentralstelle wird, so Beck, „an eine Landesmedienanstalt angebunden. Sie entscheidet aber mit Wirkung für alle anderen Landesmedienanstalten.“ Der SPD-Politiker ließ die Standortfrage wohlweislich offen. Das wird ein ganz hartes Ringen zwischen den Ländern werden.

Kurt Beck hofft, dass die EU-Kommission das Beihilfeverfahren gegen ARD und ZDF wie zugesagt bis März förmlich abschließen wird. Leider gebe es erneut „Hinweise auf interne Verzögerungen“ in Brüssel. Sobald der förmliche Einstellungsbescheid aus Brüssel vorliege, habe der Gesetzgeber zwei Jahre Zeit, die verabredeten Maßnahmen in das deutsche Rundfunkrecht umzusetzen, sagte Beck. Er betonte, neue Programmvorhaben von ARD und ZDF müssten nicht vorab von den Ländern genehmigt werden. Die Genehmigung sei allein Sache der unabhängigen Sendergremien wie Fernseh- und Rundfunkräten. Die Länder würden daran nur im Rahmen der Rechtsaufsicht teilnehmen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false