
Standesamt lehnt Vornamen ab: Eltern in Schweden dürfen Sohn nicht „Wladimir Putin“ nennen
Das Standesamt lehnte den Namen ab. Er falle in die Kategorie der "unangemessenen" Namen und sei damit nicht gestattet.
Ein Paar in Schweden darf seinen Sohn nicht "Wladimir Putin" nennen. Das Standesamt lehnte den Namen des russischen Staatschefs ab - dieser falle in die Kategorie der "unangemessenen" Namen und sei damit nicht gestattet. "Der Vorname darf die Person, die den Namen trägt, nicht beleidigen oder in Verlegenheit bringen oder aus irgendeinem Grund als unpassend angesehen werden", teilte die Behörde am Montag mit.
[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]
Der Antrag der Eltern aus einem Dorf in Südschweden sei Anfang September abgelehnt worden, unter anderem auch, weil "Putin" als Vorname wegen der Ähnlichkeit zu einem existierenden Nachnamen nicht erlaubt sei. Dem Ablehnungsschreiben lag den Behörden zufolge ein Formular für die Eintragung eines neuen Vornamens bei. (AFP)