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Ermittlungen zu Vetternwirtschaft: RBB entbindet Juristische Direktorin vorerst von Dienstpflichten
Die Ermittlungen im Verfahren gegen die RBB-Geschäftsleitung wurden offenbar ausgeweitet. Nun ist auch die juristische Direktorin betroffen.
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Das Direktorium des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) dünnt sich weiter aus. Nachdem Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter auf unbestimmte Zeit krankgeschrieben ist, wurde am Freitag die Juristische Direktorin, Susann Lange, vorerst von ihren Dienstpflichten entbunden. Das teilte der ARD-Sender in Berlin mit. Dies geschehe im gegenseitigen Einvernehmen und bis zur Klärung von Vorwürfen.
In dieser Woche war bekanntgeworden, dass die Generalstaatsanwaltschaft Berlin inmitten der RBB-Affäre um Vetternwirtschaft die Ermittlungen auf zwei Geschäftsleitungsmitglieder ausgeweitet hat, nämlich auf Brandstäter und auf Lange.
Es geht um den Verdacht der Untreue und Beihilfe zur Untreue mit Blick auf die Einführung eines variablen Vergütungssystems und Gehaltfortzahlungen an Mitarbeiter, die keine Beschäftigung mehr ausüben.
Interims-Intendantin bekräftigt geltende Unschuldsvermutung
Die Interims-Intendantin Katrin Vernau sagte: „Für Susann Lange und mich ist klar, dass die Entbindung von den Dienstpflichten kein Schuldeingeständnis ihrerseits ist. Mit dem weitreichenden Schritt wollen wir aber jeden Anschein vermeiden, dass durch die aktuelle staatsanwaltschaftliche Untersuchung die Ausübung des Amtes der juristischen Direktorin des RBB oder die Leitung des Justiziariats beeinträchtigt werden könnte.“ Die Unschuldsvermutung gelte weiter uneingeschränkt.
Katrin Vernau muss sich nun genau anschauen, mit welchem Direktorium sie ihre auf ein Jahr angelegte Intendanz durchstehen will. Auch gegen Programmdirektor Jan Schulte-Kellinghaus sowie Produktions- und Verwaltungsdirektor Christoph Augenstein gibt es Vorwürfe im Kontext des inzwischen auf Eis gelegten Bauprojekt eines Medienhauses oder nicht offen gelegter Bonus-Zahlungen für Führungskräfte.
Die Entbindung der Juristischen Direktorin Susann Lange zeigt an, dass Vernau unter Druck steht, nicht zuletzt unter dem Erwartungsdruck der RBB-Belegschaft. Schon werden Vorwürfe laut, die Interims-Intendantin würde nur reagieren - siehe Generalstaatsanwaltschaft - und nicht selber agieren. Und wenn sie agiert, dann wird gemurrt. So wird als „erster Fehler“ ihrer Amtszeit gesehen, dass in der Stellenausschreibung für die Leitung der Intendanz von einem außertariflichen Gehalt die Rede ist und die Stelle auf drei Jahre befristet sein soll.
Heißt für die Mitarbeitenden: Vernau sieht sich schon über das eine Jahr hinaus an der Anstaltsspitze, sie hat für die Stelle bereits eine Person ihrer Wahl im Auge, die aber eben übertariflich bezahlt werden möchte. Eine AT-Bezahlung für eine derartige Aufgabe gilt im öffentlich-rechtlichen Sektor als ungewöhnlich. Klar ist, dass sich Katrin Vernau dem Personal des krisengeschüttelten Senders beizeiten erklären muss.
Die RBB-Affäre war durch Medienberichte zu Vorwürfen der Vetternwirtschaft und des Filzes ins Rollen gekommen. (mit dpa)
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