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Mehr als eine Kleinigkeit: Die Kritik am Gesundheitsportal von Jens Spahns Ministerium reißt nicht ab.

© Kay Nietfeld/dpa

Neue Kritik am Gesundheitsportal des Bundes: „Fataler Tabubruch“

Presserechtlicher Tabubruch: Die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger wettern erneut gegen das Gesundheitsportal des Bundes.

Stand:

Die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger haben am Mittwoch das im September 2020 gestartete Gesundheitsportal des Bundes erneut massiv kritisiert. Anlässlich einer Anhörung zum Gesetzentwurf des „Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes“ (DVPMG) am gleichen Tag bezeichneten die Lobby-Verbände BDZV und VDZ das Gesundheitsportal als „presserechtlich fatalen Tabubruch“.

Die Verbände begründeten die strikte Ablehnung mit dem im Grundgesetz verankerten Verbot von staatlichen Medien. Zulässig sei allein die Öffentlichkeitsinformation über Regierungshandeln, keinesfalls aber eine vollwertige redaktionelle Berichterstattung.

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Nach Ansicht des Bundesverbandes Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) wendet sich dagegen ist das nationale Gesundheitsportal „mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar und stellt zudem einen politisch verwerflichen Eingriff in den freien Pressemarkt dar“, konstatieren BDZV und VDZ.

Zuvor bereits Kooperation mit Google untersagt

Im Februar hatte das Landgericht München eine Kooperation des Portals mit dem Suchmaschinenbetreiber Google untersagt. Bei Suchanfragen auf Google waren Informationen von gesund.bund.de bevorzugt gezeigt worden. Google war zunächst in Berufung gegen das Urteil gegangen, hatte diese aber später zurückgezogen. Gegen das Portal wurden noch andere Verfahren angestrengt.

Die Verbände begründeten ihre Ablehnung des Gesundheitsportals des Bundesgesundheitsministeriums von Jens Spahn mit der damit verbundenen Wettbewerbsverzerrung. Private Pressemedien wie Zeitungen oder Zeitschriften seien darauf angewiesen ihre publizistischen Angebote zu Gesundheitsfragen finanzieren zu können. Ein staatliches Portal würde diese privaten Gesundheitsmedien gefährden. „Die Ermächtigung für das staatliche Gesundheitsportal muss derart eingegrenzt werden, dass sie keine umfassende pressemäßige Information über beliebige Gesundheitsfragen mehr gestattet, sondern das Portal auf zulässige Informationen über das gesundheitspolitische Regierungshandeln sowie anlassbezogene Gesundheitsinformationen begrenzt“, fordern die Verbände.

Als inakzeptabel wurde zudem kritisiert, dass das Portal Verlinkungen auf die elektronische Patientenakte und auf E-Rezepte erhalten soll. Die Schnittstellen müssten mindestens für private Anbieter geöffnet und diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden, fordern BDZV und VDZ.

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