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Auf einer Querdenken-711-Demo in Stuttgart sprach Anfang August auch Ex-Nationalspieler Thomas Berthold.

© Sebastian Gollnow/dpa

Landesmedienanstalt geht gegen Regionalsender vor: Haben die Querdenker sich Sendeplatz gekauft?

Politische Werbung im Rundfunk ist verboten. Ein Regionalsender aus Baden-Württemberg soll dagegen ausgerechnet bei einer Corona-Demonstration verstoßen haben.

Die LFK als Landesmedienanstalt für Baden-Württemberg hat am Montag ein Verfahren gegen den Regionalsender L-TV wegen unzulässiger politischer Werbung eingeleitet. Anlass für das Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren sei ein konkreter Hinweis, dass der Sender gegen Entgelt Demonstrationen der Initiative Querdenken 711 und andere Inhalte dieser Initiative bei einer Live-Übertragung ausgestrahlt hat.

Die von der Initiative Querdenken 711 unter anderem in Stuttgart, aber auch in Berlin organisierten Demonstrationen richten sich gegen die verhängten Corona-Schutzmaßnahmen. Anfang August nahm auch Ex-Fußball-Nationalspieler Thomas Berthold als Redner an einer Querdenken-711-Demo in Stuttgart teil. Die Proteste konnten dabei über die Landesgrenzen hinweg verfolgt werden, unter anderem durch Online-Übertragungen, stellte die Landesmedienanstalt fest. Problematisch könne das sein, wenn für die Ausstrahlung Sendezeit im Rundfunk eingekauft werde. Von dem Regionalsender aus Winnenden liegt bislang keine Reaktion auf die Anschuldigung vor.

"Kein Kavaliersdelikt"

„Politische Werbung ist kein Kavaliersdelikt und wir werden mit Entschiedenheit dagegen vorgehen, wenn in Baden-Württemberg Sendezeit an Dritte verkauft wird“, begründete LFK-Präsident Wolfgang Kreißig die Eröffnung des Verfahrens. Die Sicherung der Meinungsfreiheit im Lande sei eine der wichtigsten Aufgaben der LFK. „Gerade auch zum Schutz der Meinungsfreiheit sind verbindliche Spielregeln erforderlich, deren Einhaltung wir mit Nachdruck sicherstellen.“

Politische Werbung erstreckt sich laut LFK nicht allein auf Parteien, sondern ebenso auf andere Gruppierungen, die wie von Querdenken 711 Demonstrationen organisieren. „Mit dem Verbot politischer Werbung im Rundfunk soll verhindert werden, dass einzelne gesellschaftliche Gruppierungen durch Sendezeit Meinungsmacht einkaufen und damit öffentliche Meinungsbildung bestimmen können“, erläuterte die Medienanstalt das entsprechende Verbot.

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