
© Kay Nietfeld/dpa, Annika Fußwinkel/WDR
„Presseähnliche Angebote“: Einig, sich zu einigen
Zeitungsverleger und ARD-Sender erreichen ersten Erfolg bei Schlichtungs-Premiere. Fortsetzung folgt.
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Die Premiere des ersten Treffens der gemeinsamen Schlichtungsstelle von BDZV und ARD endete zwar nicht mit einer Beilegung der Streitpunkte. Dafür wird zwischen den privatwirtschaftlichen Verlagen und den öffentlich-rechtlichen Sendern schon zu lange gestritten, wann es sich um presseähnliche Angebote handelt und wann nicht.
Aber ganz ohne Einigung wollte man offenbar auch nicht auseinandergehen. Man verständigte sich am Freitag darauf, konkrete Themenfelder abzustecken und weitere Gespräche zu führen. An dem Treffen hatte unter anderem der scheidende BDZV-Präsident Mathias Döpfner (Springer) teilgenommen, ARD-Chef Tom Buhrow musste kurzfristig absagen.
Als Ergebnis des Treffens wurden folgende vier Felder definiert, über die nun „innerhalb der jeweiligen Institutionen von ARD und BDZV“ gesprochen werden soll, wie es in einer gemeinsamen Erklärung heißt.
Dazu gehört, dass bei der Übernahme von Themen aus Zeitungsangeboten die Quellen genannt werden und die Beiträge nach Möglichkeit verlinkt werden. Als weitere Punkte wurde die Optimierung der audiovisuellen Darstellungsformen als Thema festgelegt.
Quellenangabe und Sendungsbezug
Zudem soll darüber gesprochen werden, wie der Sendungsbezug bei den Nachrichten der ARD-Sender sichergestellt wird. Punkt vier trägt den Titel „Erfolgskriterien/Zielbild für Online-Angebote zur Stärkung audiovisueller Angebote“.
Der gemeinsamen Erklärung zufolge einigten sich die Teilnehmenden der Schlichtungsstelle, „dass diese vier Handlungsfelder noch in diesem Jahr auf ihre Machbarkeit überprüft und zu einer Einigung geführt werden sollen“. Die Gespräche sollen zwischen ARD und BDZV außerhalb des Schlichtungsverfahrens fortgeführt werden. Zudem soll es regelmäßige Gespräche mindestens einmal pro Jahr geben.
Die gemeinsame Schlichtungsstelle war vor drei Jahren beschlossen worden. Das Treffen am Freitag war die erste Nagelprobe für die Einrichtung.
Das Schlichtungsverfahren war von der Mediengruppe Magdeburg, Funke Medien Thüringen sowie der Bremer Tageszeitungen AG und der Nordseezeitung GmbH einberufen worden. Es ging um das Telemedienangebot des MDR und die Radio-Bremen-App butenunbinnen.de. In der Sache wurde festgehalten, „dass unterschiedliche Rechtsauffassungen zum Verbot der Presseähnlichkeit bestehen“. An dem Gespräch nahmen Vertreter der jeweiligen Verlage und der betroffenen ARD-Sender teil.
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