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Diskussionen: Rechtsradikal ist nur eine Meinung

Das Verfassungsgericht urteilt über Streit im Internet. "Zur öffentlichen Meinungsbildung muss auch eine inhaltliche Diskussion möglich sein.“

Jemanden in Internet-Diskussionen als „rechtsradikal“ zu betiteln, ist ein Werturteil und grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Es lasse sich nicht mit einer Beweiserhebung feststellen, wann ein Beitrag rechtsextrem sei oder sich ein Denken vom klassisch rechtsradikalen verschwörungstheoretischen Weltbild unterscheide, hieß es. Offen sei damit auch, wann jemand es sich gefallen lassen müsse, „rechtsradikal“ genannt zu werden.

Ein Rechtsanwalt aus Bayern hatte sich auf seiner Kanzleihomepage und in Zeitschriften mit politischen Themen befasst. Er schrieb unter anderem über die „khasarischen, also nicht-semitischen Juden“, die das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmten, und über den „transitorischen Charakter“ des Grundgesetzes, das lediglich ein „ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte“ sei.

Ein Anwaltskollege hat ihm daraufhin in einem Internet-Diskussionsforum entgegnet, der Verfasser liefere „einen seiner typischen rechtsextremen originellen Beiträge zur Besatzerrepublik BRD, die endlich durch einen bioregionalistisch organisierten Volksstaat zu ersetzen sei“. Wer meine, die Welt werde im Grunde von „einer Gruppe khasarischer Juden“ beherrscht, müsse es sich gefallen lassen, rechtsradikal genannt zu werden. Er wurde daraufhin von Gerichten verurteilt, diese Behauptung zu unterlassen.

Seine Verfassungsbeschwerde dagegen war nun erfolgreich, der Fall muss neu verhandelt werden. Dem Kritiker sei es nicht darum gegangen, den Anwalt zu diffamieren, er habe sich mit ihm sachbezogen auseinandergesetzt. Der Anwalt habe seine Beiträge öffentlich zur Diskussion gestellt. „Dann muss zur öffentlichen Meinungsbildung auch eine inhaltliche Diskussion möglich sein“, meinten die Richter.Jost Müller-Neuhof

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