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Im Rechtsstreit zwischen der ARD und Bild TV hat das Kammergericht die Entscheidung des Landgerichts Berlin bestätigt.

© picture alliance/dpa

Wegen Bildern am Abend der Bundestagswahl: ARD-Erfolg im Rechtsstreit mit Bild TV

Im Berufungsverfahren vor dem Kammergericht unterliegt der Springer-Sender der ARD und prüft nun weitere Schritte.

Im Rechtsstreit über die Nutzung bestimmter ARD-Bilder am Abend der Bundestagswahl hat der öffentlich-rechtliche Senderverbund einen Erfolg gegen Bild TV erzielt. Sowohl die Übernahme der Wahlprognosen als auch der Hochrechnungen war laut einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts urheberrechtswidrig, wie die ARD am Dienstag in Köln mitteilte. Beide Live-Übernahmen vom 26. September 2021 seien ohne Vorabsprachen erfolgt.

Das Kammergericht bestätigte somit eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom vergangenen Dezember. Darüber hinaus erklärte das Kammergericht nach ARD-Angaben die Übernahme eines Interviews mit dem damaligen CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak für unzulässig.

Ein Sprecher des Medienkonzerns Axel Springer sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin, die Auffassung des Kammergerichts, dass die Übernahme des gesamten Interviews unverhältnismäßig gewesen sei, sei nicht nachvollziehbar. Das Unternehmen prüfe daher die Einlegung von Rechtsmitteln.

Das Landgericht Berlin hatte im Dezember nach mündlicher Verhandlung entschieden, dass Bild TV die Prognose und die erste Hochrechnung der ARD nicht hätte übernehmen dürfen, und damit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der neun ARD-Anstalten teilweise stattgegeben (AZ: 16 O 297/21).

Keinen Erfolg hatten die ARD-Anstalten damals im Hinblick auf die verzögerte Übernahme des Ziemiak-Interviews durch Bild TV. Diese sah das Landgericht gemäß Urheberrechtsgesetz als gerechtfertigt an. Springer und auch die ARD hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. (epd)

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