
Überraschendes Urteil: Stirbt ein Arbeitnehmer, vererbt er seinen Urlaubsanspruch an die Hinterbliebenen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Brüssel entschieden.

Überraschendes Urteil: Stirbt ein Arbeitnehmer, vererbt er seinen Urlaubsanspruch an die Hinterbliebenen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Brüssel entschieden.
Heute geht sie wieder los: die Fußball-Weltmeisterschaft. Google erinnert die Nutzer mit einem Google Doodle an den Anpfiff der WM 2014. Und auch der Tagesspiegel ist im WM-Fieber: Hier finden Sie Infos zum Tagesspiegel-Tippspiel, WM-Spielplan und unseren Live-Ticker.
öffnet in neuem Tab oder Fenster