
Das Urteil ist bereits rechtskräftig: Vier Jahre Haft erhält eine Frau, weil sie ihre Tochter im Internet angeboten hatte und zudem den Missbrauch durch den Ex-Partner gefördert hatte.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig: Vier Jahre Haft erhält eine Frau, weil sie ihre Tochter im Internet angeboten hatte und zudem den Missbrauch durch den Ex-Partner gefördert hatte.
Eigentlich wollte der Eigentümer das Haus abreißen und ein Gedenkkreuz für die toten Frauen aufstellen. Doch nun hat er es für kleines Geld an einen Schotten verkauft.
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