
Erben haben keinen Anspruch auf das Facebook-Konto verstorbener Angehöriger, hat das Kammergericht geurteilt. Nun sollen Bundesrichter entscheiden – oder die Politik.

Erben haben keinen Anspruch auf das Facebook-Konto verstorbener Angehöriger, hat das Kammergericht geurteilt. Nun sollen Bundesrichter entscheiden – oder die Politik.

Er wollte seine frühere Partnerin aus Hass töten und zog sie deswegen an einem Seil hinter seinem Auto her: Das hat ein 39 Jahre alter Mann zugegeben. Die junge Mutter überlebte schwer verletzt.
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