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Polizeibeamte der Spurensicherung in weißen Schutzanzügen untersuchen Löcher in Glasscheiben des Kinos.

© dpa/Christoph Reichwein

„Bedrohungssituation für Mitarbeitende“: Mutmaßlicher Krefeld-Brandstifter galt als Sicherheitsrisiko

Ein 38-Jähriger soll in einem Kino in Krefeld Benzin vergossen haben, die Polizei schießt auf ihn. Immer neue Details werden zu dem Mann bekannt.

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Der mutmaßliche Brandstifter von Krefeld galt schon vor der Brandserie vergangene Woche als Sicherheitsrisiko. „Aufgrund der besonderen Konstellation war er nicht in einer Gruppenunterkunft untergebracht, sondern in einer Einzelwohnung - aus Gründen der Sicherheit lag diese Wohnung nahe der Polizeiwache Hansastraße“, teilte die Stadt auf dpa-Anfrage mit.

Die Polizei hatte den Verdächtigen am Donnerstag vergangener Woche in einem Kino in Krefeld mit mindestens einem Schuss niedergestreckt. Der 38-Jährige soll dort Benzin vergossen und versucht haben, es anzuzünden. Er kam schwer verletzt in ein Krankenhaus. Zuvor soll er mehrere weitere Brände in Krefeld gelegt haben. Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten schweren Brandstiftung erlassen.

Schon zuvor war der Mann auffällig geworden. Am 13. September 2024 sei es zu einer „Bedrohungssituation für Mitarbeitende“ gekommen, teilte die Stadt weiter mit. Noch am selben Tag sei er für ein Programm zur Früherkennung von Personen mit Risikopotenzial gemeldet worden.

Tatverdächtiger hielt sich in vielen Ländern auf

Der Iraner sei bereits 2002 erstmals unerlaubt nach Deutschland eingereist und habe sich seitdem vorübergehend in weiteren zwölf europäischen Ländern aufgehalten, wie aus der Ausländerakte hervorgehe. Der Mann habe verschiedene Identitäten genutzt, um Asylanträge zu stellen.

2008 sei er nach Krefeld zugewiesen und 2010 vom Landgericht verurteilt worden. Laut Ermittlungsbehörden wurden ihm Gewaltdelikte und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorgeworfen.

Zehn Jahre untergetaucht

Nach Verbüßung der Freiheitsstrafe sei er bis April dieses Jahres zehn Jahre lang nicht mehr in der Stadt Krefeld aufgetaucht. Ein Rücknahmeersuchen an Frankreich, wo er sich länger aufgehalten und auch Haftstrafen verbüßt habe, sei abgelehnt worden.

Der Tatverdächtige sei vollziehbar ausreisepflichtig. Allerdings sei eine Rückführung wegen Vorgaben des Irans nicht realisierbar, heißt es in der Erklärung der Stadt. (dpa)

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