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Christina Block (l), deutsche Gastronomin und Unternehmerin, verlässt mit ihrem Verteidiger Otmar Kury (r) nach dem Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung den Gerichtssaal im Strafjustizgebäude.

© dpa/Marcus Brandt

Bericht über Differenzen mit zweitem Anwalt: Christina Block soll einen ihrer Verteidiger entlassen haben

Zwischen den Strafverteidigern der Unternehmerin gibt es einem Medienbericht zufolge Unstimmigkeiten. Zudem soll Blocks Familienrechtsanwältin ihr Mandat niederlegt haben.

Stand:

Die Hamburger Unternehmerin Christina Block hat sich offenbar von einem ihrer Anwälte getrennt. Das berichtet der NDR. Der renommierte Strafverteidiger Otmar Kury bestätigte demnach die Entlassung. Er werde zudem eine Entbindung als Pflichtverteidiger bei Gericht beantragen. Hintergrund sind dem Bericht zufolge offenbar Unstimmigkeiten mit Ingo Bott, dem neuen zweiten Strafverteidiger.

Kury hatte Christina Block bereits seit mehreren Jahren in dem anhaltenden Sorgerechtsstreit mit deren Ex-Mann Stephan Hensel vertreten und beraten. Der zweite Anwalt, Ingo Bott, war Berichten zufolge erst kurz vor dem Prozessauftakt dazugekommen.

Laut Berichten von NDR und „Welt“ soll wegen der Arbeit von Bott auch Blocks Familienrechtsanwältin Elisabeth Unger ihr Mandat niedergelegt haben – allerdings aus freien Stücken. Dies hat Unger den Berichten zufolge bislang nicht bestätigt.

Prozess gegen Christina Block läuft seit rund vier Wochen

Der Prozess um die mutmaßliche Entführung zweier Kinder von Christina Block läuft seit dem 11. Juli. Block soll zusammen mit einem 63-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, ihre beiden Kinder der Obhut des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters zu entziehen.

Laut Anklage waren die damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern gewaltsam ihrem in Dänemark lebenden Vater entrissen und nach Deutschland gebracht worden. 

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Bei der Mutter blieben der Junge und das Mädchen nur wenige Tage, weil das Hanseatische Oberlandesgericht aufgrund eines Eilantrags des Vaters entschied, dass ihm die Kinder zurückgegeben werden müssen. Es gibt fünf weitere Angeklagte in dem Verfahren um die Entführungsaktion.

In einer mehrstündigen Aussage am 25. Juli bestritt Block die Vorwürfe: „Ich habe die Entführung an Silvester nicht in Auftrag gegeben.“ Sie habe davon auch nichts gewusst, sagte sie vor Gericht. 

Zuletzt war bekannt geworden, dass das Landgericht einen Befangenheitsantrag gegen die beteiligten Richter zurückgewiesen hatte. Der Verteidiger eines Mitangeklagten hatte den Antrag am dritten Verhandlungstag gestellt, nachdem die Strafkammer die Aussetzung des Verfahrens abgelehnt hatte. Der Prozess am Landgericht soll am 15. August fortgesetzt werden. (bef/dpa)

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