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Christina Block, deutsche Gastronomin und Unternehmerin, kommt zum Prozess gegen sie selbst wegen mutmaßlicher Kindesentführung (Symbolbild).

© dpa/Georg Wendt

Update

Prozess um Kindesentführung: Mutmaßlicher Hintermann belastet Christina Block offenbar schwer

Seit vier Monaten läuft der Prozess gegen Christina Block wegen der Entführung ihrer Kinder. Nun hat die Staatsanwaltschaft den Chef einer israelischen Sicherheitsfirma vernommen.

Stand:

Im Zuge des Prozesses gegen die Unternehmerin Christina Block wegen Kindesentziehung ist der Chef einer israelischen Sicherheitsfirma von der Hamburger Staatsanwaltschaft vernommen worden. Die Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens könne bestätigen, dass der Beschuldigte zwischenzeitlich vernommen worden sei, sagte sie. Zuvor hatten „Bild“ und „Spiegel“ berichtet, dass dieser die Angeklagte dabei schwer belastet haben soll.

Die israelische Sicherheitsfirma soll den damals zehnjährigen Sohn und die 13-jährige Tochter aus der Obhut des in Dänemark lebenden Vaters entführt und nach Deutschland gebracht haben. Nach Blocks Angaben sollte die Firma nur die IT-Sicherheit im Hotel Grand Elysée verbessern. Die Rückholaktion hätten die Israelis auf eigene Faust und ohne ihr Wissen gemacht.

Dieser Darstellung soll der Firmenchef in seiner Vernehmung widersprochen haben. Block soll von Anfang an Bescheid gewusst haben, heißt es in den Medienberichten. Dem „Spiegel“ zufolge soll die Vernehmung mehrere Tage gedauert haben. Der Kontakt zu ihm sei über den Unternehmensanwalt Blocks hergestellt worden, berichtet „Bild“ und beruft sich dabei auf mehrere Zeugenaussagen vor Gericht.

Der Firmenchef, nach dem gefahndet worden war, gehört nicht zu den Angeklagten in dem aktuellen Prozess. Er ist ein „gesondert Verfolgter“. Ihm wird vorgeworfen, den Auftrag zur Entführung der Kinder angenommen und gemeinsam mit mehreren weiteren Tatverdächtigen ausgeführt zu haben.

Kontaktaufnahme der Verteidigung

Die Vernehmung betreffe mehrere gegen den Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft Hamburg geführte Ermittlungsverfahren, hieß es weiter von der Staatsanwaltschaft. Vorausgegangen sei eine Kontaktaufnahme der Verteidigung des Mannes, „in deren Folge die Staatsanwaltschaft Sicheres Geleit (§ 295 der Strafprozessordnung) für den Beschuldigten beantragt und das zuständige Ermittlungsgericht einen entsprechenden Beschluss erlassen hat“.

Die Fahndung nach ihm sei aufgehoben worden. Sollte der Beschuldigte „Anstalten treffen, sich dem Verfahren zu entziehen (wofür derzeit keinerlei Anhaltspunkte vorliegen), würde die Staatsanwaltschaft die Fahndung nach dem Beschuldigten wiederaufleben lassen.“

Zum Inhalt der Aussage wollte Sperling-Karstens keinerlei Auskünfte geben und verwies auf das laufende Ermittlungsverfahren. Von einer Sprecherin des Landgerichts hieß es, das Gericht habe seit Kurzem Kenntnis davon, dass der gesondert Verfolgte als Beschuldigter vernommen worden sei. „Es können derzeit keine Auskünfte dazu erteilt werden, ob und wenn ja, welchen Einfluss das auf den Verlauf der Hauptverhandlung haben wird.“

Eugen Block wirft Richterin erneut Befangenheit vor

Die Tochter des Gründers der Restaurantkette „Block House“, Eugen Block, ist angeklagt, während eines langen Sorgerechtsstreits den Auftrag zur Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 in Auftrag gegeben zu haben. Der 85-Jährige hat unterdessen eine neue Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Vorsitzende Richterin eingelegt.

Eugen Block wirft der Vorsitzenden Richterin im Prozess gegen seine Tochter Christina Befangenheit vor. (Archivbild)

© Markus Scholz/dpa/Archiv

Eugen Block hält die Vorsitzende der Strafkammer für befangen. Sein Anwalt Gerhard Strate wirft der Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Isabel Hildebrandt vor, ein parallel laufendes Strafverfahren gegen Christina Blocks Ex-Mann Stephan Hensel zu verzögern. Der Vater der beiden an Silvester 2023/24 entführten gemeinsamen Kinder ist ebenfalls wegen Kindesentziehung angeklagt. 

Nach der Trennung der Eltern hatten beide zunächst das gemeinsame Sorgerecht. Nach einem Wochenendbesuch der beiden jüngsten Kinder im August 2021 beim Vater in Dänemark hatte dieser den Sohn und die Tochter bei sich behalten. Darum klagte ihn die Staatsanwaltschaft 2023 wegen Kindesentziehung an.

Die Anklage wurde schließlich im April 2024 vom Landgericht zugelassen. Der Prozess soll voraussichtlich vor derselben Strafkammer stattfinden, die derzeit den Prozess gegen Christina Block und sechs Mitangeklagte führt. 

Eugen Blocks Anwalt kritisierte auch die Zulassung von Hensel als Nebenkläger in diesem Verfahren. Zumindest im Zeitraum von der Entführung bis zur Rückkehr der Kinder zum Vater vier Tage später sollen beide Eltern dasselbe Grunddelikt – Entziehung von Minderjährigen – begangen haben. Das mache nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beide Elternteile ungeeignet, als Nebenkläger aufzutreten.

Eine erste Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin hatte das Landgericht Anfang November zurückgewiesen. Zur neuen Beschwerde erklärte eine Gerichtssprecherin, die Strafkammer sei im aktuellen Prozess in besonderem Maße dem Beschleunigungsgebot verpflichtet, weil einer der Angeklagten in Haft sitzt.

Angeklagter aus Israel geständig

Der Prozess gegen Christina Block soll am Mittwoch mit der Vernehmung von Hensels neuer Ehefrau als Zeugin fortgesetzt werden. Auch Eugen Block ist als Zeuge geladen, ein Termin für seine Aussage ist aber noch nicht bekannt. Er hat angekündigt, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht als Vater der Angeklagten Gebrauch zu machen. 

Unter den sechs Mitangeklagten ist ein 36-jähriger Israeli, der seine Beteiligung an der Rückholaktion umfassend gestanden hat. Bei seiner Aussage hat er auch die Namen der mutmaßlichen Mittäter aus Israel genannt. Die Staatsanwaltschaft fahndet nach der Vernehmung des Beschuldigten nun noch nach fünf anderen Israelis. Christina Blocks Lebensgefährte Gerhard Delling (66) ist wegen Beihilfe angeklagt. Der frühere Sportmoderator bestreitet, etwas Unrechtes getan zu haben. (Tsp/dpa)

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