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Britin rastet an Bord aus: Flugzeug muss wegen betrunkener Passagierin außerplanmäßig in Köln/Bonn landen
Eine stark alkoholisierte 41-Jährige attackiert Mitreisende und Crew. Die Maschine, die auf dem Weg nach Zypern war, muss daraufhin in NRW landen. Die Mitreisenden hatten dann doppelt Pech.
Stand:
Immer wieder bereiten betrunkene Passagiere im internationalen Flugverkehr Mitreisenden Unannehmlichkeiten und den Crews Probleme. Dies hat mitunter schwerwiegende Konsequenzen, wie nun auf einem Flug von Manchester in Großbritannien nach Larnaca auf Zypern.
Übereinstimmenden Medienberichten zufolge musste eine Maschine die Reiseroute ändern und auf dem Flughafen Köln/Bonn außerplanmäßig landen, weil eine 41-jährige Frau aus Großbritannien an Bord randalierte. Dies berichtet unter anderem die „Bild“ unter Berufung auf die Behörden.
Die Frau sei durch Schläge, Tritte, Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber anderen Passagieren und der Crew gewalttätig geworden. Ein Atemalkoholtest habe nach der Landung auf dem Airport in Nordrhein-Westfalen 1,76 Promille ergeben. Verletzt worden sei bei dem Einsatz niemand.
Fluggäste mussten mit anderer Maschine weiterreisen
Die Bundespolizei nahm die Frau noch im Flugzeug fest. In Absprache mit der Polizei Köln wurde sie zur Dienststelle gebracht und zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen. Die Einreise wurde ihr verweigert. Nach Entlassung aus dem Gewahrsam soll sie nach Großbritannien zurückgeschickt werden.
Die übrigen Fluggäste hatten gleich doppelt Pech, so der „Express“: Das Flugzeug konnte aus technischen Gründen nicht mehr starten. Wie die Polizei auf Anfrage des „Bonner General-Anzeiger“ mitteilte, sei das Flugzeug mit zu viel Gewicht gelandet, da es noch nicht genügend Kerosin verbraucht hatte. Dabei wurden die Verschleißteile des Flugzeugs stärker beansprucht, weswegen diese noch einmal auf Sicherheit kontrolliert werden musste.
Die restlichen Passagiere wurden in den Transitbereich gebracht und setzten ihre Reise mit einem Ersatzflugzeug fort.
Die Bundespolizei warnte nach dem Vorfall: Alkohol im Flugverkehr könne gefährlich werden. Schon kleine Mengen wirkten stärker und gefährdeten die Sicherheit. Die Bundespolizei forderte, verantwortungsbewusst mit Alkohol im Luftverkehr umzugehen.
Zwischenfall kann für Britin teuer werden
Für die Britin könnte die Reise richtig teuer werden. Ist eine Zwischenlandung nötig, kann die Airline den Passagier für die anfallenden Kosten in Regress nehmen, sagte Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft dem Portal „t-online“ im Juli.
In schwerwiegenden, seltenen Einzelfällen könne der Kapitän sich veranlasst sehen, zwischenzulanden und den Passagier von Bord führen zu lassen. Joachim Lang: „Der Passagier muss dann damit rechnen, für alle anfallenden Kosten in Regress genommen zu werden.“
Das könne schnell in fünfstellige Euro-Bereiche gehen. Insbesondere, wenn das Flugzeug nicht mehr abheben darf, weil die Crew-Dienstzeit überschritten ist. Oder wenn Flughäfen aufgrund von Betriebszeiten geschlossen sind und zusätzliche Übernachtungskosten für alle übrigen Passagiere anfallen.
Je nach Verhalten des Passagiers sowie der Rechtslage könne das als gefährlicher Eingriff oder als schwerer gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr bewertet werden, so Lang weiter. Das kann Freiheitsstrafen von schlimmstenfalls sechs Monaten bis zehn Jahren nach sich ziehen.
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