
© Daniel Naupold/dpa
Wegen geänderter Strafprozessordnung: Mordverdächtiger im Fall Frederike aus U-Haft freigelassen
Im Fall der 1981 ermordeten Frederike ist der mutmaßliche Sexualstraftäter aus der Untersuchungshaft freigekommen. Ein erneuter Prozess ist fraglich.
Stand:
Ein Mann, dem wegen eines Jahrzehnte zurückliegenden Sexualmords erneut der Prozess gemacht werden soll, muss unter Auflagen aus der Untersuchungshaft freigelassen werden. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag des damals rechtskräftig Freigesprochenen teilweise statt, wie am Samstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.
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Es sei offen, ob eine Neuregelung verfassungskonform sei, die eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens in solchen Fällen erlaubt. Das könne erst im nun anstehenden Hauptverfahren geklärt werden. (Az. 2 BvR 900/22)
Der Mann wird verdächtigt, 1981 die 17-jährige Frederike aus Hambühren bei Celle vergewaltigt und erstochen haben. 1983 war er mangels Beweisen freigesprochen worden. Nach einer neueren Untersuchung von DNA-Spuren kommt er aber als Täter in Betracht. Im Februar wurde er erneut verhaftet.
Grundlage ist eine umstrittene Änderung der Strafprozessordnung, die kurz vor dem Jahreswechsel in Kraft trat. Kritiker sehen den Grundsatz verletzt, dass niemand wegen derselben Tat zwei Mal verfolgt werden darf. (dpa)
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