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Die Costa Concordia vor der toskanischen Insel Giglio. Bei einer Havarie waren am 13. Januar 2012 32 Passagiere und Besatzungsmitglieder gestorben.

© AFP

Minimale Strafen für Offiziere der "Costa Concordia": Opferanwälte: "Eine Schande im Angesicht von 32 Toten"

18 bis 34 Monate - so hoch sind die Gefängnisstrafen für die vier Schiffsoffiziere und der Krisenmanager der Genueser Kreuzfahrtreederei Costa. Der Untersuchungsrichter im toskanischen Grosseto genehmigte am Samstag einen Deal. Die Opferanwälte sind empört.

Für fünf Angeklagte hat der Strafprozess um die Havarie der "Costa Concordia" ein vorzeitiges Ende gefunden. Der Untersuchungsrichter im toskanischen Grosseto genehmigte am Samstag einen Deal, den die vier Schiffsoffiziere und der Krisenmanager der Genueser Kreuzfahrtreederei Costa mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelt hatten. Für "vielfache, fahrlässige Tötung und Körperverletzung" akzeptierten Gericht und Angeklagte Gefängnisstrafen von 18 bis 34 Monaten. Auch wenn die Anwälte der Hinterbliebenen und der Verletzten die Strafen als "lächerlich gering" und als eine "Schande im Angesicht der 32 Toten" bezeichnen und dagegen berufen wollen, bleibt Kapitän Francesco Schettino damit der einzige Angeklagte. Der Prozess gegen ihn geht nach den ersten beiden Verhandlungstagen der zurückliegenden Woche nach der Sommerpause am 23. September weiter.

Verurteilt wurden nun also Vincenzo Ambrosio, der zweite Mann auf dem Kreuzfahrtschiff (23 Monate), sowie der Chef des Hotelbetriebs für die gut 3000 Passagiere, Manrico Giampedroni (30 Monate Haft). Die Offizierin Silvia Coronica erhielt 18 Monate; der indonesische Steuermann Jacob Rusli Bin, der in der Hektik vor und nach dem verhängnisvollen Kontakt mit der Klippe vor der Insel Giglio die Kommandos des Kapitäns weder auf Italienisch noch auf Englisch verstand, erhielt 20 Monate Haft.

Die höchste Strafe fuhr der Leiter des Costa-Krisenstab Roberto Ferrarini ein (34 Monate), der – laut Anklage – nach der Havarie im Einklang mit Schettino die verspätete Evakuation des Kreuzfahrtschiffs verschuldet und die Behörden durch falsche, abwiegelnde Informationen über das wahre Ausmaß der Katastrophe getäuscht hat. Wirklich ins Gefängnis müssen nach italienischem Brauch – wenn überhaupt – nur die beiden Angeklagten, deren Strafen höher liegen als 24 Monate.

Die sehr niedrigen Strafen begründete der Untersuchungsrichter am Samstag damit, die Verantwortlichkeit der Angeklagten trete "hinter den verschiedenen und widersprüchlichen Entscheidungen" Schettinos zurück, der nicht nur "die in extremer Küstennähe liegende Fahrtroute" angeordnet, sondern zum entsprechenden Zeitpunkt auch "die volle Kommandogewalt über das Schiff" innegehabt habe. Den anderen Beschuldigten seien zwar "vielfache fahrlässige Fehler" anzulasten, "nicht aber die willentliche Übernahme des absurden Risikos, in Küstennähe zu fahren". Der Leiter des Costa-Krisenstabs wiederum sei sich "aufgrund der fehlenden oder unvollständigen Informationen über die wahre Lage" auf dem Schiff nicht dessen bewusst gewesen, was er mit seinen eigenen, zwangsläufig lücken- und fehlerhaften Entscheidungen anrichten würde.

Bei der Havarie der Costa Concordia waren am 13. Januar 2012 vor der toskanischen Insel Giglio 32 Passagiere und Besatzungsmitglieder gestorben, weitere 4197 Personen hatten sich vor allem wegen der unmittelbaren Nähe zur Küste retten können: Das fast 300 Meter lange Schiff strandete genau neben der Hafeneinfahrt, wo es als Wrack heute noch liegt.

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