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E-Tretroller stehen vor dem Brandenburger Tor.

© Christoph Soeder/dpa

„Rollermikado muss aufhören“: Städtetag will Obergrenze für E-Tretroller

E-Scooter sind hip, können aber gefährlich und ein Ärgernis für Städte sein. Der Deutsche Städtetag fordert, dass die Regierung handelt.

Der Deutsche Städtetag fordert eine Obergrenze für Elektrotretroller. Wo diese wegen ihrer hohen Zahl Ärgernis und Gefahr seien, sollten die Kommunen einschreiten können. Wie Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der „Rheinischen Post“ sagte, muss nach der Euphorie der ersten Jahre nachgesteuert werden. „Das Rollermikado in öffentlichen Räumen muss aufhören.“

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Die Städte wollten „Obergrenzen festlegen können, zum Beispiel in übermäßig belegten Innenstädten“. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) solle zügig schärfere Regeln für die Nutzung von E-Tretrollern erlassen. Dafür müsse man die Straßenverkehrsordnung ändern.

Deutsche Verkehrswacht fordert Alkoholverbot

Außerdem müsse es neue Schilder geben, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags der „Rheinischen Post“. „Wir brauchen Verkehrszeichen, die eindeutig bestimmen: E-Roller fahren ist hier verboten, Fahrräder bleiben aber weiterhin erlaubt.“

Die Deutsche Verkehrswacht forderte ein generelles Alkoholverbot für E-Rollerfahrer und die Einführung einer Helmpflicht. Ihr Präsident Kurt Bodewig sagte der Zeitung, Elektro-Tretroller seien zu einem großen Problem für die Sicherheit auf der Straße geworden. „Zu oft sieht man in den Städten Betrunkene, die mit den E-Rollern unterwegs sind.“ Das sei „brandgefährlich“.

Unfälle würden dann oft Fußgänger betreffen, sagte Bodewig. „Überdies muss überlegt werden, ob diejenigen, die unter Alkoholeinfluss mit einem E-Scooter einen Unfall verursachen, nicht auch ihre existierende Fahrerlaubnis verlieren.“

„Hip, aber nicht verantwortungsvoll“

Die Zulassung der Roller zum Straßenverkehr 2019 sei „zwar hip, ist aber nicht verantwortungsvoll geschehen“, ergänzte der Verkehrswacht-Präsident. „Bei seither einer Anzahl von Verkehrstoten im zweistelligen Bereich bin ich persönlich für eine Helmpflicht für Elektro-Tretroller.“ Der E-Roller sei zudem ein Kraftfahrzeug. „Das ist der Unterschied zum Fahrrad.“

E-Tretroller dürfen in Deutschland seit zweieinhalb Jahren unterwegs sein. Eine Verordnung legt seit Mitte Juni 2019 technische Voraussetzungen und Verhaltensregeln dafür fest. Die Gefährte dürfen bis zu 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. Gefahren werden muss auf Radwegen - gibt es keine, dann auf der Fahrbahn. In vielen Städten bieten Verleihfirmen die auch E-Scooter genannten E-Tretroller an. (dpa, AFP)

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