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Verdächtiger im Fall Maddie: Christian B. aus Haft entlassen
Der deutsche Verdächtige im Fall Maddie, Christian B., ist aus der Haft in der Justizvollzugsanstalt Sehnde entlassen worden.
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Nach der Verbüßung einer mehrjährigen Gefängnisstrafe ist der deutsche Verdächtige im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine „Maddie“ McCann am Mittwoch aus der Haft entlassen worden. Das bestätigte ein Sprecher der Justizvollzugsanstalt im niedersächsischen Sehnde, in der Christian B. seine Freiheitsstrafe verbüßte, der Nachrichtenagentur AFP. Die Haftentlassung von B. erfolgte den Angaben zufolge exakt um 09.15 Uhr.
Anschließend verließ B. das Gefängnis im Auto seines Rechtsanwalts, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur AFP berichtete. Begleitet wurde das Fahrzeug von zwei Polizeiwagen. Vor der Haftanstalt warteten zahlreiche Journalisten.
B. war 2019 vom Landgericht in Braunschweig wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Touristin in Portugal im Jahr 2005 zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die er seither in Niedersachsen verbüßte. Im vergangenen Jahr sprach das Gericht ihn in einem weiteren Prozess um mutmaßliche Vergewaltigungen in Portugal frei. Mit dem Fall Maddie hatte keines dieser Strafverfahren zu tun.
B. muss Fußfessel tragen
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stuft B. allerdings seit längerem als Verdächtigen in dem Tatkomplex um das bis heute ungeklärte Verschwinden des Mädchens ein. Die Ermittlungen gegen ihn gab sie 2020 öffentlich bekannt. Trotz intensiver Nachforschungen, unter anderem mehrere neuerliche große Suchaktionen nach möglichen Beweismitteln in Portugal, mündeten diese bisher nicht in einer Anklage. Auch ein Untersuchungshaftbefehl gegen B. besteht nicht. Dessen Rechtsanwalt beklagt eine „mediale Vorverurteilungskampagne“.
Grundsätzlich ist B. nach der Haftentlassung ein freier Mann. Nach Angaben seines Anwalts gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk und dem „Spiegel“ muss B. aber unter anderem eine elektronische Fußfessel zur Aufenthaltsbestimmung tragen. Das legte das für die Strafvollstreckung zuständige Landgericht Hildesheim demnach in einem Beschluss zur sogenannten Führungsaufsicht fest. B. muss demnach auch seinen Reisepass abgeben und darf seinen Wohnsitz nur nach behördlicher Genehmigung wechseln. Der Anwalt kündigte Beschwerde an.
B. ist mehrfach vorbestraft, auch einschlägig wegen Sexualdelikten. Die für seinen Fall zuständige Staatsanwaltschaft in Braunschweig hält ihn nach eigenen Angaben weiterhin für gefährlich. Sie beruft sich dabei auf die Feststellungen eines psychiatrischen Gutachters im letzten gegen B. geführten Prozess.
Dieser lebte deutschen Ermittlern zufolge früher teils in Portugal, um dort Gelegenheitsjobs nachzugehen und Einbrüche etwa in Hotels und Ferienanlagen zu begehen. B. wohnte früher außerdem unter anderem in Braunschweig, deshalb waren Staatsanwaltschaft und Gerichte dort zuletzt für seinen Fall zuständig.
Maddie war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Ferienwohnung ihrer Familie in einer Ferienanlage in Praia da Luz an der portugiesischen Algarveküste verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter jahrelanger internationaler Fahndung und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern fehlt von dem Mädchen weiterhin jede Spur. (AFP)
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