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Stephan Balliet wird nach dem zweiten Verhandlungstag vom Flugplatz Magdeburg zur JVA Burg geflogen.

© Imago/Christian Schroedter

Wegen Geiselnahme im Gefängnis: Halle-Attentäter muss ab Januar erneut vor Gericht

Der Rechtsextremist Stephan B. verbüßt wegen seines Anschlages auf die Synagoge in Halle eine lebenslange Haftstrafe. 2022 gelang ihm fast die Flucht, als er im Gefängnis Geiseln nahm.

Der Prozess gegen Halle-Attentäter wegen der Geiselnahme im Gefängnis in Burg beginnt am 25. Januar 2024. Die Anklage sei zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet, teilte das Landgericht Stendal am Montag mit. Der Prozess soll in einem besonders gesicherten Saal am Landgericht Magdeburg stattfinden.

Der Attentäter, der wegen seiner Tat vom 9. Oktober 2019 eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verbüßt, soll im Dezember 2022 in der JVA Burg mehrere Vollzugsbeamte bedroht haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg werfe ihm vor, die Beamten mit einem selbst gebastelten Schussapparat genötigt zu haben, ihm mehrere Türen für eine Flucht aus dem Gefängnis zu öffnen.

Der Angeklagte soll bis vor die Kfz-Schleuse vorgedrungen sein, wo sein Ausbruchsversuch aber wegen technischer Sicherungsmaßnahmen scheiterte, so das Landgericht in der Mitteilung weiter. Die Anklage laute auf Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz. Im Fall einer Verurteilung müsse der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren rechnen.

Der Attentäter war im Dezember 2020 zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Deutsche hatte am 9. Oktober 2019, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen. Derzeit sitzt er in einem Gefängnis in Niedersachsen. (dpa)

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